28. November 2024

ver.di fordert deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zu Personalvorgaben im Krankenhaus

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum sogenannten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Die Personalvorgaben im Krankenhaus müssen bedarfsgerecht, verbindlich und klar sein. Der Gesetzentwurf leistet das bisher nicht, deshalb ist jetzt der Bundestag gefragt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die volle Umsetzung der PPR 2.0 muss ohne Wenn und Aber ins Gesetz.“ Im Entwurf wird die von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat vorgelegte Personalbemessung für die Krankenpflege lediglich in der Begründung erwähnt, nicht im Gesetzestext selbst. „Und ausgerechnet für Intensivstationen keine Personalvorgaben machen zu wollen, spricht allen Erfahrungen der vergangenen Monate Hohn. Gerade in diesem Brennpunkt der Krankenversorgung braucht es bedarfsgerechte und verbindliche Regeln.“

Entschieden wendet sich ver.di zudem gegen das Veto-Recht des Bundesfinanzministers. „Wie viel Personal für eine bedarfsgerechte Versorgung nötig ist, hängt nicht von aktuellen Haushaltslagen ab“, betonte Bühler. „Es geht darum, eine gute Versorgung zu garantieren und gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Das Veto-Recht des Bundesfinanzministers muss raus aus dem Gesetz.“ In diesem Sinne hatten sich zuletzt auch betriebliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern in einem Offenen Brief geäußert, die insgesamt mehr als 356.000 Beschäftigte repräsentieren.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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