22. Dezember 2024

ver.di-Vorsitzender Frank Werneke zu den Planungen der Energiepreisbremsen

Zu den Planungen zu den Energiepreisbremsen erklärt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke:

„Es ist sehr begrüßenswert, dass die Bundesregierung plant, die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme zum 1. Januar 2023 rückwirkend vorzuziehen. Sie geht damit einen sinnvollen Weg über die Beschlüsse der Expertenkommission Gas und Wärme hinaus und schafft die dringend erforderlichen Entlastungen. Da diese Entlastungen erst ab März bei den Menschen ankommen, müssen über den Härtefallfonds praktikable Übergangslösungen gefunden werden.

Weiterhin besteht das Problem, dass nicht an einer sozialen Balance der Entlastungsmaßnahmen gearbeitet wird, wie sie mit einer Obergrenze des preisgedeckelten Verbrauchs für Gas und Wärme zu schaffen wäre. Denn in der bisher geplanten Form behandeln die Preisbremsen im Bereich der Haushalte eine Zweizimmerwohnung so wie eine Villa mit Pool. Die Expertenkommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Voraussetzungen für eine Obergrenze in der Preisbremse zu prüfen. Hier muss insbesondere im Hinblick auf den nächsten Winter 2023/24 nachgearbeitet werden. Denn auch wenn die Entlastungen versteuert werden müssen, reicht das nicht, um eine soziale Ausgewogenheit der staatlichen Hilfen herzustellen.“

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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