LAG Berlin stoppt Betriebsratswahlen bei Malta Air
Durch einen Teilbeschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg wurde die durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einberufene Wahlversammlung für die rund 300 Beschäftigten bei der Ryanair Tochter Malta Air am Standort Berlin-Brandenburg (BER) für den heutigen Tag aufgrund von arbeitergeberseitig angeführten Millionenschäden für die Airline kurzfristig untersagt. Gestern hatte das Arbeitsgericht Cottbus die heutige Durchführung der Wahlversammlung noch in allen Punkten bestätigt.
„Wir akzeptieren die gerichtliche Entscheidung natürlich, bedauern sie jedoch“, betont ver.di-Gewerkschaftssekretär Dennis Dacke. Die Wahlversammlung sei bereits vor acht Tagen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf angekündigt worden. ver.di werde nun einen neuen Termin für die Wahlversammlung anberaumen.
Hintergrund ist, dass heute (8. Dezember 2022) in Deutschland, am Standort BER, die erste Wahlversammlung zur Wahl eines Betriebsrats für das Cockpit- und Kabinenpersonal stattfinden sollte. Der Billigflieger hatte schon vorab versucht, die Betriebsratswahl gerichtlich zu verhindern.
„Die Beschäftigten bei Malta Air stehen entschlossen zusammen, um einen Betriebsrat zu wählen und werden sich durch diesen Zeitverzug nicht entmutigten lassen“, erklärt Dacke. Es sei essentiell, dass die Beschäftigten die Gelegenheit erhielten, die innerbetriebliche Mitbestimmung zu etablieren
Die Protestaktionen bei Ryanair 2018 hätten unter anderem dazu geführt, dass die Betriebsverfassung eine Änderung erfuhr, indem es Flugbetrieben überhaupt erst ermöglicht wurde, klassische Betriebsräte zu gründen.