Grundrechtekomitee, Rote Hilfe und die Aktionsgruppe „unfreiwillige Feuerwehr“ kritisieren die Haftbedingungen von Klima-Aktivist*innen und fordern deren sofortige Freilassung
Die Aktionsgruppe „unfreiwillige Feuerwehr“ hatte das Kohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg am 19. September 2022 blockiert. Als Folge mussten zwei Blöcke des Kraftwerks für einige Stunden heruntergefahren werden. Nach der Räumung der Blockade und 30 Stunden in Gewahrsam verhängte das Amtsgericht Cottbus gegen vier Personen, die sich weiter weigerten, ihre Personalien anzugeben, Untersuchungshaft. Zwei der Inhaftierten kamen frei, nachdem sie ihre Identität angegeben haben.
Ava und Ralph sind weiterhin in Haft. Sie wurden wegen der Kraftwerksblockade inzwischen zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat erneut Haftbeschwerde beim Amtsgericht Cottbus eingereicht. Ihre Haftbeschwerden gegen die U-Haft hatte das Gericht zuvor abgelehnt.
Die Gefangenen sitzen in der JVA Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen unter menschenunwürdigen und rechtswidrigen Bedingungen. Statt den üblichen fünf Tagen waren sie drei Wochen in Quarantäne und eine Gefangene musste zwei Wochen auf einen akuten Arzttermin warten. Briefe kamen entweder gar nicht an oder nur sehr verspätet. Veganes Essen wird ihnen mit der Begründung verwehrt, dass es eine Mangelernährung sei. Die vegetarische Essensalternative im Knast beinhaltet Fisch. Immerhin haben es die Inhaftierten geschafft, sich dagegen zu wehren und zumindest den Fisch vom Speiseplan zu streichen.
Quelle: Rote Hilfe e.V.