Gegen rechts braucht es mehr
Kommentar zum Demokratiefördergesetz der Ampel-Koalition
Wie bei der Razzia gegen Reichsbürger und verhinderte Diktatoren vor einigen Tagen beschleicht einen auch mit Blick auf das neue Demokratiefördergesetz der Ampel-Koalition das Gefühl, es gehe vor allem darum, etwas vorweisen zu können. Aber geht all das über die Simulation von Handlungsfähigkeit und -willen gegen die rechte Gefahr hinaus?
Ja: Es ist ein Fortschritt, wenn die aufopferungsvolle und von Selbstausbeutung geprägte Arbeit etwa von Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt endlich auf eine sichere finanzielle Basis gestellt wird. Wenn personelle und geistige Ressourcen nicht mehr alljährlich für die Beantragung von Fördermitteln eingesetzt werden müssen. Das ist dringend nötig, und es ist eine Schande, dass es so lange gedauert hat, dies endlich auf den Weg zu bringen. Die Unionsparteien haben das in der vergangenen Legislatur verhindert, weil man erneut die Extremismusklausel einführen wollte, um die Förderung von „Linksextremisten“ auszuschließen.
Dass die Ampel ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung nicht verlangt, ist zu begrüßen. Zugleich verfolgt sie aber mit der Projektförderung, auch wenn sie in Zukunft längerfristig erfolgen soll, weiter ein mehr als 20 Jahre altes Konzept. Demnach sind die „Anständigen“ in der Gesellschaft, wie der damalige Kanzler Gerhard Schröder sie 2001 nannte, Hauptverantwortliche im Kampf gegen die Gefahr von rechts – und nicht der Staat und seine Organe.
Dabei kommen und kamen geistige und tatsächliche Brandstifter immer aus der Mitte der Gesellschaft, aus Behörden, Justiz, Geheimdiensten, Militär. Mit solchen Personen, die oft mit erheblicher Macht ausgestattet sind, legt sich auch diese Bundesregierung nicht ernsthaft an.