23. Dezember 2024

PRO ASYL und Münchner Flüchtlingsrat fordern: Abschiebung eines nigerianischen Studenten aus der Ukraine muss gestoppt werden

In einer gemeinsamen Petition fordern PRO ASYL und der Münchner Flüchtlingsrat den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, die für den 20. Dezember geplante Abschiebung eines  Kriegsflüchtlings aus der Ukraine sofort zu stoppen. Von Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordern die Organisationen, alle schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in die Regelung des §24 Aufenthaltsgesetz (Massenzustromrichtlinie) einzubeziehen.

Der 28-jährige Uchenna U. war im März vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach  Deutschland geflohen und hoffte, sein in der Ukraine begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen zu können. Nun sitzt er in Abschiebehaft und soll in sein Herkunftsland Nigeria abgeschoben werden, obwohl er dort Verfolgung durch die Regierung befürchtet und seine Familie ebenfalls aus dem Land geflohen ist.

Herrmann muss die Abschiebung aus Bayern stoppen

„Das wäre  das erste Mal in Deutschland, dass ein Kriegsflüchtling aus der Ukraine, der aus einem Drittstaat stammt,  zwangsweise in sein Herkunftsland abgeschoben wird. Die verantwortliche Ausländerbehörde Donau-Ries – bereits seit vielen Jahren als besonders repressiv bekannt – handelt in diesem Fall ohne jede Not besonders menschenverachtend. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann muss die für den 20. Dezember geplante Abschiebung stoppen“, sagt Christian Oppl vom Münchner Flüchtlingsrat.

Uchenna U. hat sich, anders als die Ausländerbehörde es darstellt, bereits um einen Studienplatz in Deutschland beworben und hat eine Zulassung für ein vorbereitendes Studienkolleg an der Hochschule Augsburg. Doch die Ausländerbehörde schaffte Tatsachen: Noch bevor Uchenna U. und sein Anwalt überhaupt von einer ablehnenden Gerichtsentscheidung erfahren hatten, hatte die Ausländerbehörde schon die Abschiebehaft beantragt. „Dass die Ausländerbehörde um jeden Preis auf die Abschiebung besteht, statt zu überprüfen, ob es Möglichkeiten gibt, einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums oder der Ausbildung zu erteilen, zeigt ihre diskriminierende Haltung gegenüber dieser Gruppe von Menschen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Deutsche Politik diskriminiert Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten

Uchenna U. ist aber kein tragischer Einzelfall: Vielen Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind und die keinen ukrainischen Pass besitzen, leben in großer Unsicherheit und in Angst vor der Abschiebung. „Das ist Ausdruck der diskriminierenden deutschen Politik, die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus Drittstaaten nicht die gleichen Rechte auf Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang einräumt, wie Ukrainer*innen – obwohl sie vor demselben Krieg geflohen sind. Im Gegenteil: Diese Drittstaatsangehörigen werden explizit ausgeschlossen und illegalisiert. Dass diese Politik nun in einer Abschiebungshaft gipfelt, ist ein politischer Skandal. Diese Diskriminierung wiegt besonders schwer, weil es sich bei den Drittstaatsangehörigen zumeist um Schwarze oder BIPoC Personen handelt“, betont Alaows.

Deshalb fordern PRO ASYL und der Münchner Flüchtlingsrat das Bundesinnenministerium auf, sich für eine bundesweite Regelung einzusetzen, die Drittstaatsangehörige aus der Ukraine mit den Kriegsflüchtlingen, die einen ukrainischen Pass haben, gleichstellt. Dazu gehören Flüchtlinge, die in der Ukraine keinen dauerhaften Aufenthaltstitel, ukrainische Familienangehörige oder Flüchtlingsstatus haben. Eine Gleichbehandlung von allen Kriegsflüchtlingen ist rechtlich machbar und hängt vom politischen Willen ab.

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Quelle: Pro Asyl

Pro Asyl