24. Dezember 2024

Internationaler Strafgerichtshof prüft Israels Okkupationspolitik

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Freitag den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag beauftragt, die israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete zu prüfen. Mit 87 zu 26 Stimmen votierte die Mehrheit der UNO-Mitglieder dafür, die „rechtlichen Konsequenzen“ zu ermitteln, die sich „aus der fortwährenden Verletzung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung“ ergeben. In die Zuständigkeit des IStGH fallen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen der Aggression. Ironie am Rande: Israel ist keine Vertragspartei des Rom-Statuts des IStGH, weswegen sein eigenes Staatsgebiet nicht von dessen Rechtsprechung erfasst worden wäre – im Gegensatz zu den palästinensischen Gebieten, denn Palästina erkennt den IStGH eben sehr wohl an.

Es ist ein gewisser diplomatischer Erfolg, dass nun die völkerrechtswidrige Besatzungs- und Okkupationspolitik Israels vor einem multilateralen Strafgericht landet. Natürlich bestehen ohnedies keine Zweifel am Charakter der israelischen Verbrechen gegen die Selbstbestimmung und Menschenrechte der Palästinenser, doch wird es eine unabhängige juristische Einordnung geben, die Unrecht als Unrecht erkennen wird. Daher war es auch kein Wunder, dass Israel und die USA alles versucht haben, den nunmehrigen UNO-Beschluss zu verhindern. Leider ist es auch tatsächlich gelungen, einige Staaten – wenngleich eine klare Minderheit – dazu zu bringen, sich zu enthalten oder gar gegen die Vorlage zu stimmen. Zu letzteren Staaten zählt skandalöser Weise auch Österreich: Die Diplomatie der ÖVP/Grünen-Bundesregierung deckt die israelische Okkupations- und Annexionspolitik, die illegale Siedlungspolitik und die mörderische Unterdrückung der Palästinenser. Es ist eine Schande, dass sich Österreich im Gegensatz zur großen Mehrheit der Weltgemeinschaft nicht klar für die juristische Aufarbeitung der israelischen Verbrechen ausspricht.

Quelle: Der Standard

 

Quelle: Zeitung der Arbeit

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