Einsatz ausländischer Spionagesoftware in Deutschland illegal
Der Einsatz von Spionagesoftware anderer EU-Staaten ist in Deutschland illegal. Zu diesem Ergebnis kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, über die „nd.DerTag“ berichtet (Mittwochausgabe). „Geheimdienstliche Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland sind als Ausübung fremder Staatsgewalt grundsätzlich unzulässig, sofern die Bundesrepublik sie nicht gestattet“, schreiben die Gutachter darin. Für eine solche Gestattung gebe es aber keine Rechtsgrundlage.
Diese Einschätzung, die auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) gründet, wird auch von Geheimdienstexperten der Stiftung Neue Verantwortung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegenüber dem „nd“ bestätigt.
Nach eigener Aussage wurden der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens Carles Puigdemont und dessen Anwalt Gonzalo Boye in Deutschland mit dem spanischen Staatstrojaner „Pegasus“ überwacht. Boye besitzt auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Für die Rechtswidrigkeit der spanischen Spionage in Deutschland spiele die Staatsbürgerschaft aber keine Rolle, so die Bundestags-Juristen. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, alle Menschen, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, vor der digitalen Überwachung durch Geheimdienste anderer Länder zu schützen.