22. Dezember 2024

Grundgesetz verteidigen – Aushöhlung des Sonntagsschutzes stoppen

Aus Anlass des „Internationalen Tages des freien Sonntags“ bekräftigt die „Allianz für den freien Sonntag“ ihre Forderung, die grundgesetzliche Garantie des Ruhetages nicht weiter auszuhöhlen, sondern entschieden zu verteidigen.

„Artikel 140 des Grundgesetzes stellt den Sonntag unter besonderen Schutz“, betont der Bundespräses der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB), Stefan Eirich. „Davon darf nur in unumgänglichen Fällen abgewichen werden, etwa in der Gesundheitsversorgung, bei der Feuerwehr und in Rettungsdiensten. Die Gewinnabsichten von Kaufleuten gehören nicht dazu, das hat auch das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht. Wir brauchen deshalb nicht mehr, sondern weniger verkaufsoffene Sonntage. Die bestehenden Ausnahmeregelungen in den Bundesländern sollten überprüft werden.“

Stefanie Nutzenberger, für den Handel zuständiges Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstreicht: „In den Diskussionen um Ladenöffnungszeiten im Handel oder auch um Arbeitszeiten allgemein werden die Interessen der Beschäftigten oft vernachlässigt. Das nehmen wir nicht hin. Es kann nicht sein, dass bestehende Schutzvorschriften, die die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sichern sollen, zugunsten von Dividenden und einseitiger Unternehmensinteressen geschleift werden. Wir haben den Schutz des arbeitsfreien Sonntags bereits in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgreich gegen Angriffe verteidigen können, diesen Kampf werden wir fortsetzen. Sonntagsschutz ist Gesundheitsschutz!“

Für den Evangelischen Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt (KWA) fordert die Vorsitzende Gudrun Nolte, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht durch Arbeitszeiten am späten Abend, an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen zu erschweren. „Im Einzelhandel arbeiten überwiegend Frauen. Wenn die Läden bis spät in die Nacht oder am Sonntag geöffnet bleiben, sind sie die Hauptbetroffenen. Das Leben mit und in der Familie, mit Kindern, Freunden, Bekannten, bleibt auf der Strecke.“

Hintergrund:

Am 3. März 321 n.Chr. erklärte der römische Kaiser Konstantin in einem Edikt den Sonntag erstmals für arbeitsfrei und begründete damit eine bis heute andauernde Tradition.

In der Allianz für den freien Sonntag haben sich auf Bundesebene die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Handel), die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die Katholische Betriebsseelsorge, der Evangelische Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt (KWA) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) zusammengeschlossen. In vielen Bundesländern bestehen zudem regionale Allianzen mit weiteren Trägerorganisationen.

Das 1700. Jubiläum des Ediktes vor zwei Jahren hat die Allianz mit einer zentralen Festveranstaltung in Berlin begangen.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Wirtschaft & Gewerkschaft