23. Dezember 2024

Keine guten Aussichten

Gastbeitrag von Christian Aichmayr zu den Frauenpensionen ab Jahrgang 1964

Erhöhtes Antrittsalter für Frauen bei den ASVG-Pensionen: Hoch interessant ist ein Rechenbeispiel von mir, welches ich auf Ersuchen einer Freundin im Hinblick auf Ihre zu erwartende Pensionszahlung vorgenommen habe.
Ausgangssituation: Seinerzeit Lehre, dann zusätzliche dreijährige Schulausbildung, Vollzeitanstellung, Elternkarenz, Rückkehr in das Arbeitsleben mit Teilzeit, die sie bis zum Pensionsantritt beibehalten möchte.

Als Frau, die 1967 geboren ist, erreicht sie auf Grund der Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer erst mit 64 Jahren. Sie hat mir Ihre Unterlagen von der PVA vorgelegt und wollte wissen, wie hoch wäre ihre zu erwartende Pension, wäre sie Jahrgang 1963 und könnte noch mit einem gesetzlichen Pensionsalter von 60 Jahren in Pension gehen. Gerne habe ich mich mit dem Pensionsrechner der Arbeiterkammer ein wenig gespielt und ihre Daten fiktiv mit dem Jahrgang 1963 eingegeben und dann mit dem Jahrgang 1967 verglichen. Der Vergleich ist sehr interessant und aufschlussreich:

Als Jahrgang 1963 bringt sie bis August 2023 497 Versicherungsmonate zusammen und kann mit September 2023 in die Alterspension gehen. Sie würde dann nach jetziger Berechnung eine Bruttopension von 1.768 Euro erhalten, was Netto 1.556 Euro ausmacht.

Als Jahrgang 1967 – was ja der Realität entspricht – kommen 545 bis August 2031 Versicherungsmonate zusammen (48 Versicherungsmonate mehr) und sie kann mit September 2031 die Alterspension antreten. Sie würde nach jetziger Berechnung 1.783 Euro enthalten, was einem Netto von 1.565 Euro gleichkommt.

Vier Arbeitsjahre mehr bringen ihr also bei ihrer Pension nach der neuen Regelung, die für sie angewandt wird, ganze 15 Euro brutto mehr. Das sind neun Euro netto monatlich!

Die Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer enthält also ein riesiges Einsparpotential bei den Kosten für die Pensionen. Ich erlebe, dass von Frauen immer wieder der Equal Pension Day und der Equal Pay Day in den Medien stark thematisiert wird. Noch nie habe ich erlebt, dass man sich mit den konkreten Pensionshöhen, welche die Frauen ab dem Geburtstag 1.6.1964 betreffen, konkret beschäftigt hat.

Die Form, welche nun bei der neuen Pensionsberechnung einsetzt, ist offensichtlich jene, welche die Männer immer schon hatten. Es wird also eigentlich nur „gleichgezogen“. Das war mir persönlich schon vor einigen Jahren klar geworden, als ich fiktive Pensionshöhenunterschiede bei angenommenem gleichen Berufsverlauf vom Mann und Frau von bis zu 900 Euro brutto monatlich ausgerechnet habe und gleichzeitig feststellen musste, dass eine gleich hohe Pension bei Mann und Frau bei der Rechenvorgabe eines gleichen Berufsverlaufes und Verdienstes erst bei einem Pensionsantrittsalter von 68 Jahren (!) gegeben ist.

Diese bestehende Ungleichheit in der Pensionsberechnung wird nun schrittweise vom Jahr 2024 bis zum Jahr 2033 eliminiert. Das hinkünftig längere Arbeiten der Frauen bringt ihnen für ihre Pensionshöhe – nach meiner Berechnung (und diese ist im gegenständlichen Fall sicher ziemlich exakt) – genau eines: Nämlich beinahe NICHTS, denn 15 Euro brutto monatlich ergeben dann inklusive der Sonderzahlungen wohl ein Plus von 150 Euro netto im Jahr – und dafür sind vier Jahre länger zu arbeiten.

Wie sieht die Neuregelung konkret aus:

Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten für die Inanspruchnahme einer Alterspension.

Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension – 60. Lebensjahr – wird beginnend mit 1.1.2024 (bis zum Jahr 2033: Anhebung um sechs Monate pro Jahr) an jenes der Männer – 65. Lebensjahr – herangeführt. Das bedeutet, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 2.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.

Künftiges Pensionsantrittsalter von Frauen:
– geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964: 60,5
– geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1964: 61
– geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965: 61,5
– geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1965: 62
– geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1966: 62,5
– geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1966: 63
– geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1967: 63,5
– geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1967: 64
– geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1968: 64,5
– geboren ab 1. Juli 1968: 65

Immer wieder habe ich in diversen Artikeln über die Angleichung des Pensionsantrittsalters gelesen, dass bedingt durch die nun zusätzlichen Versicherungsmonate und den längeren Verbleib im Erwerbsleben sich höhere Frauenpensionen ergeben werden, was auch die Altersarmut bei Frauen mindern wird. Das kann ich mir auf Grund meines Berechnungsbeispiels überhaupt nicht vorstellen.

Möglich wäre das nur dann, würde sich in den letzten Berufsjahren eine deutlich absolut bessere Bezahlung ergeben. Bei einer Weitergewährung des bisherigen Gehaltes oder Lohnes (selbstverständlich mit den entsprechenden jährlichen Valorisierungen) ergibt sich wohl kaum ein besseres Ergebnis.

Für Frauen ergibt sich aber dann, dass auch sie im Alter von 62 Jahren, die Korridorpension antreten können, wenn sie zumindest 480 Versicherungsmonate nachweisen können. Diese wird aber nur mit Abschlägen gewährt.

Im gegenständlichen Fall habe ich auch ausgerechnet, wie sich bei dieser die Berechnung darstellen würde. Angetreten werden könnte die Korridorpension nach 521 Versicherungsmonaten mit August 2029 per September 2029. Zu erwarten wären dabei 1.539 Euro Bruttopension, was netto 1.416 Euro entspricht. Im direkten Vergleich zur Alterspension im Alter von 60 Jahren, die gegeben wäre, wäre sie 1963 und nicht 1967 geboren, ergibt dies trotz zwei Jahre längerer Beschäftigungsdauer und 24 Monaten mehr an Versicherungszeit ein Minus von 229 brutto, was wiederum 140 Euro netto monatlich beträgt.

Mein Resümee: Ob den Frauen die Tragweite der Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters an jenes der Männer klar ist, würde mich brennend interessieren. Den Medien habe ich hier noch nichts entnommen. Abgeleitet von meinem Rechenbeispiel ist davon auszugehen, dass die Frauen hinkünftig mit 65 Jahren in etwa jene Pensionshöhe erreichen, die sie bislang mit 60 Jahren schon erreicht hatten. Sie arbeiten dafür 5 Jahre länger und zahlen dafür auch fünf Jahre mehr an Pensionsbeiträgen ein.

Bisher kam es einer Umverteilung: Die Männer hatten diese Regelung schon immer – die Frauen profitierten jahrzehntelang mit einer wesentlichen Besserstellung beim Pensionsberechnungsrahmen. Diese Besserstellung ist offensichtlich bald Geschichte! Spannend dabei: Diese Besserstellung war kaum jemandem bewusst!

Im Kontext mit der oftmals gegebenen Altersarmut der Frauen auf Grund von niedrigen Pensionen ist die Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer damit kein geeignetes Instrument. Allenfalls ist natürlich der fünfjährige zusätzliche Verdienst im Alter von 60 bis 65 Jahren durch den späteren Pensionsantritt ein Zeitraum, in dem den Betreffenden mehr Geld zur Verfügung steht.

Christian Aichmayr ist Coach und Supervisor, Fraktionsobmann der Bürgerliste Rutzenham und gestaltet Radiosendungen auf Radio FRO und Freies Radio Salzkammergut, Infos http://www.burnout-berater.com

Quelle: Übersichtstafel der PVA

Quelle: GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock

GLB