29. Dezember 2024

PRO ASYL und Flüchtlingsräte zum Flüchtlingsgipfel: Kein „Weiter so“ in der Unterbringungspolitik

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern zum Flüchtlingsgipfel am Donnerstag eine pragmatische und lösungsorientierte Unterbringungspolitik für alle Schutzsuchenden. Der knappe Wohnraum in Deutschland ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht nur geflüchtete Menschen betrifft. Die Lösung darf nicht darin bestehen, Geflüchtete auszugrenzen und zu diskriminieren. Zudem müssen die Ausländerbehörden entlastet werden – dafür hat PRO ASYL einige Vorschläge.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten

Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt PRO ASYL konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte

Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen

„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.

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Quelle: Pro Asyl

Pro Asyl