26. Dezember 2024

EVG: Deutsche Bahn für möglichen Warnstreik maßgeblich verantwortlich

Übernommen von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG:

EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft [Newsroom]

 „Die Streikgefahr im Schienenverkehr ist real und dafür trägt die Deutsche Bahn maßgeblich Verantwortung“ – mit diesen Worten reagierte der Verhandlungsführer der EVG, Kristian Loroch, auf Vorwürfe des Unternehmens, die Gewerkschaft wolle nicht ernsthaft verhandeln.

 

 

 

„Wir sind zweimal mit unserer Verhandlungsdelegation sowohl nach Fulda, wie auch außerplanmäßig nach Berlin gereist, um so schnell wie möglich in ernsthafte Verhandlungen eintreten zu können. Die Kolleginnen und Kollegen, die ihr Mandat alle ehrenamtlich wahrnehmen, haben dabei viel Zeit und Mühe investiert, es wurden Hotels, Arbeitsräume sowie Übernachtungen gebucht – und letztlich viel Zeit und Geld verbrannt, weil sich der Arbeitgeber darin gefällt, getroffene Absprachen einfach zu ignorieren. Das ist in höchstem Maße unprofessionell“, machte Kristian Loroch deutlich.

„Die DB AG glaubt, für sich eine Sonderrolle reklamieren zu können und brüskiert damit nicht nur die Beschäftigten sondern auch alle anderen Unternehmen. In einer gemeinsamen Runde gelten für alle die gleichen Spielregeln, das muss auch die Deutsche Bahn akzeptieren. Als Branchengewerkschaft vertreten wir schließlich auch bei den weiteren Eisenbahnen genauso engagiert die Interessen unserer Mitglieder“, so der Verhandlungsführer der EVG.

EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay erinnerte daran, dass mit der Deutschen Bahn, wie mit allen anderen Unternehmen auch, die Verhandlungstermine im Vorfeld einvernehmlich vereinbart worden seien. „Jedem war klar, dass wir aufgrund der Termindichte sehr diszipliniert verhandeln müssen. Diese Disziplin lässt die DB AG vermissen. Das scheint die Taktik des Arbeitgebers zu sein. Er nimmt billigend in Kauf, dass die Eisenbahnen bestreikt werden, und glaubt, uns dafür die Schuld in die Schuhe schieben zu können, in dem er meint, uns nun an den Verhandlungstisch zurückrufen zu können. Dieses billige Spiel wird nicht aufgehen. Wer glaubt, dass wir auf Abruf parat stehen, wenn die DB AG anruft, irrt sich gewaltig – noch dazu, wenn es weiterhin keine Gesprächsgrundlage gibt. Das wissen auch die Fahrgäste, die für das Verhalten der DB AG sicher keinerlei Verständnis haben“, so Cosima Ingenschay.

Die EVG hatte die Aufnahme von Verhandlungen unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass zuvor die Mindestlohnproblematik gelöst wird. Bei der im Bundesbesitz befindliche DB AG werden immer noch Stundenlöhne von deutlich unter 12 Euro gezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn wird nur durch Zuschüsse erreicht. Die von der EVG verhandelte Lohnerhöhung soll mit den Zuschüssen verrechnet werden, so dass von dem Lohnplus kaum etwas übrig bleibt. Das gilt auch für den vorgeschlagenen Bahn-Mindestlohn.

„Die DB AG ist aufgefordert, diesen Missstand endlich zu beseitigen. Der Arbeitgeber hat bis zum nächsten vereinbarten Verhandlungstermin Zeit, endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Ich glaube, dass er diese Zeit auch brauchen wird, damit wir endlich ins verhandeln kommen. Das, was uns vorgelegt wurde, reicht – auch nach Lösung der Mindestlohnproblematik – nicht aus. Fünf Prozent mehr auf 27 Monate sind eine Unverschämtheit. Mehr bleibt nicht übrig, wenn man sich das „Scheinangebot“ genau anschaut“, so Kristian Loroch.

Die EVG wird am heutigen Donnerstag, den 23.3.2023, die bisherigen Verhandlungsergebnisse gesamthaft bewerten und auf einer Pressekonferenz um 13 Uhr deutlich machen, welche Konsequenzen aus der bisherigen Verweigerungshaltung der Arbeitgeber gezogen werden.

Quelle: Presseportal.de – EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

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