Tarifabschluss bei der Deutschen Post in Urabstimmung angenommen
In der nach dem in der vierten Verhandlungsrunde erzielten Tarifergebnis für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten der Deutschen Post AG eingeleiteten Urabstimmung haben sich die ver.di-Mitglieder des Unternehmens für die Annahme des Tarifergebnisses entschieden. In der Urabstimmung votierten 61,7 Prozent der Befragten für die Annahme des Tarifergebnisses. Die ver.di-Tarifkommission hat auf ihrer Sitzung am heutigen Freitag (31.3.23) dem Tarifergebnis zugestimmt; damit tritt der Tarifvertrag in Kraft.
„Die deutliche Zustimmung zum Tarifergebnis zeigt, dass wir mit unserem Ziel, insbesondere für die unteren Entgeltgruppen einen Inflationsausgleich zu schaffen, richtig lagen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. „Ohne den Druck und die hohe Streikbereitschaft unserer Mitglieder hätten wir dieses Ziel nicht erreichen können. Dass sich ein Teil der Mitglieder mehr gewünscht hätte, ist angesichts der hohen Preissteigerungsrate absolut verständlich. Der Abschluss ist ein Kompromiss, aber am Ende auch ein gutes Ergebnis für unsere Mitglieder.“
Der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. Dezember 2024 hat, sieht folgende Regelungen vor: Die Tarifbeschäftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten im April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig); von Mai 2023 bis einschließlich März 2024 erhalten sie zudem eine monatliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 180 Euro. Ab April 2024 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig); das entspricht in den unteren drei Entgeltgruppen, in denen fast 90 Prozent der Beschäftigten eingruppiert sind, einer Erhöhung von 16,1 bis elf Prozent.
Zudem erwerben künftig neu eingestellte Beschäftigte bereits nach 30 Tagen Tätigkeit einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, bislang war dies erst nach einem Jahr Beschäftigung der Fall. Die Postzulage für die Beamtinnen und Beamten bei der Post in Höhe von vier Prozent der individuellen Besoldung wird fortgeschrieben.