DKP geht gegen Verbote am 8. und 9. Mai juristisch vor
Der Landesverband Berlin der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) hat am Sonntag durch seinen Vorsitzenden Stefan Natke Widerspruch gegen Teile der „Allgemeinverfügung“ der Berliner Polizei zum 8. und 9. Mai eingelegt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt.
Insbesondere fordert die Partei, jene Passagen der Verfügung aufzuheben, die „das Zeigen der Flagge der ehemaligen UdSSR“ untersagen. Das Verbot sei rechtswidrig und schränke die bereits genehmigte DKP-Versammlung am 9. Mai am Sowjetischen Ehrenmal Treptow unzulässig ein. Die Flagge der UdSSR sei kein verbotenes Symbol und ohnehin am Versammlungsort vorhanden.
Stefan Natke erklärt dazu: „Die Allgemeinverfügung wurde im Geist des Kalten Krieges gegen die Sowjetunion verfasst. Sie ist zudem mit der historisch unsinnigen Formulierung ‚russischer Bezug‘ so unbestimmt gehalten, dass sie der Willkür von Beamten vor Ort Tür und Tor öffnet. 2022 wurden Besucher auf dieser Grundlage wahllos dazu aufgefordert, rote Fahnen ohne Symbolik oder Aufschrift einzurollen.“
Quelle: Unsere Zeit