2. Dezember 2024

Protestaktion von PRO ASYL: Ampel-Koalition darf EU-Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen nicht zustimmen!

PRO ASYL fordert die Parteivorstände der Ampelkoalition auf, für die Ziele im Koalitionsvertrag einzustehen und sich gegen die Zustimmung zu EU-Grenzverfahren auszusprechen. Es drohen De-facto-Haftlager und die Aushebelung des Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes an den EU-Grenzen. Das dürfen SPD, Grüne und FDP nicht zulassen.

PRO ASYL ruft alle, die für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa eintreten, dazu auf, an die Parteivorstände von SPD, Grünen und FDP zu schreiben mit der dringenden Bitte, für die Einhaltung der flüchtlingspolitischen Verabredungen im Koalitionsvertrag einzustehen. Hintergründe und Informationen zu der Aktion „Wenn Menschenrechte verschwinden: Wir wollen ein anderes Europa!“ gibt es hier: aktion.proasyl.de/menschenrechte-verschwinden/

Die Zeit drängt: EU-Rat tagt am 8. Juni

Die Zeit drängt: Bereits am 8.  Juni 2023 wollen die Innenminister*innen im EU-Rat über neue Grenzverfahren entscheiden. Innenministerin Nancy Faeser hatte am vergangenen Wochenende angekündigt, zustimmen zu wollen. PRO ASYL erinnert an den Koalitionsvertrag: „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden. […] Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden.“

Deshalb darf die Regierung der faktischen Verhinderung des Zugangs zu einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren nicht zustimmen. Sie muss diese Pläne auf EU-Ebene stoppen, sich für bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren einsetzen und das Leid an den Außengrenzen beenden. „Wir appellieren daher an Sie als Parteivorstände: Treten Sie für die von Ihrer Partei im Koalitionsvertrag festgehaltenen Positionen ein und stoppen Sie diese Pläne auf EU-Ebene!“, steht in dem Brief, den jeder von der PRO ASYL-Aktionsseite aus an die Parteivorstände senden kann.

Drohender Erfolg der Feinde Europas

Die Umsetzung der Pläne der EU-Kommission ­- Grenzverfahren, De-facto-Haftlager und  die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes an den EU-Grenzen – wären ein „großer Erfolg für alle rechtspopulistischen, nationalistischen und postfaschistischen Regierungen in der EU, die für ein Europa der Gewalt und der Rechtlosigkeit stehen. Eine fürchterliche Niederlage nicht nur für asylsuchende Menschen und ihr Recht auf Schutz vor Krieg, Folter oder Verfolgung, sondern für uns alle, die wir ein anderes Europa wollen: Ein Europa der Menschenrechte, der Freiheit und der Demokratie“, heißt es in dem Brief weiter.

Schutzsuchende, die die EU-Außengrenze erreichen, müssen nicht nur befürchten, Opfer von gewaltsamen und illegalen Zurückweisungen zu werden. Künftig droht ihnen dort auch die sofortige Inhaftierung. Was in der bundesdeutschen Debatte als „Asylverfahren an den Außengrenzen“ bezeichnet wird, hat nichts mit einer fairen, rechtsstaatlichen Asylprüfung  zu tun.

Unsichere Drittstaaten

In fernab gelegenen, geschlossenen Lagern an den Rändern der EU geht es nicht um Schutzgewährung. Geflüchtete sollen dort „Schnellverfahren“ unterzogen werden, an deren Ende für viele die Abschiebung in einen sogenannten sicheren Drittstaat droht. Eine inhaltliche Prüfung des Asylgesuchs findet in vielen Fällen gar nicht erst statt. Die Suche nach Schutz und Sicherheit in Europa ist für die betroffenen Menschen damit gescheitert.

Die Zustimmung zu  Grenzverfahren ist zugleich auch der Startschuss zu weiteren Schritten, die den Flüchtlingsschutz aushöhlen: Die aktuellen Entwürfe aus dem Rat sehen eine massive Ausweitung des Konzepts von  sogenannten sicheren Drittstaaten vor, in die schutzsuchende Menschen ohne jede individuelle Prüfung direkt von der Grenze aus abgeschoben würden.

Dabei soll es keine Rolle mehr spielen, ob die schutzsuchende Person in diesem „sicheren Drittstaat“ eine realistische Chance auf menschenwürdigen Schutz hat. Sie muss diesen vermeintlich sicheren Staat nicht einmal betreten haben, um dorthin abgeschoben werden zu können. Nötig wäre nur eine minimale Versorgung dort, die nach einer entsprechenden Abmachung zwischen EU und Drittstaat einfach als gegeben angenommen wird.

Zum Hintergrund:

Im ersten Halbjahr 2023 wird im Rat unter der schwedischen Ratspräsidentschaft über für die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa besonders relevante Entwürfe diskutiert: die Asylverfahrensverordnung und die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung. Bis zum nächsten Ratstreffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 müssen sich die Mitgliedstaaten auf Verhandlungspositionen einigen, um den Reformprozess bis zur Europawahl im Frühjahr 2024 abschließen zu können.

PRO ASYL hat in einem Kurzpositionspapier die wichtigsten menschenrechtlichen roten Linien für die Verhandlung benannt und in der Sachverständigenanhörung im Bundestag zur europäischen Flüchtlingspolitik auf die Gefahren der Reform in einer Stellungnahme hingewiesen.

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Quelle: Pro Asyl

Pro Asyl