Sowjetfahne bleibt in Berlin verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte letztinstanzlich das „Flaggenverbot“ rund um sowjetische Denkmäler am 9. Mai 2023. Die Berliner Polizei hatte ursprünglich in einer „Allgemeinverfügung“ das Zeigen russischer und sowjetischer, aber auch ukrainischer Fahnen und Symbole bei Versammlungen rund um Ehrenmale wie jenem in Treptow untersagt. Das Verwaltungsgericht hatte nach Einsprüchen dagegen diese Verordnung zunächst aufgehoben, doch beim Oberverwaltungsgericht war für russische und sowjetische Flaggen wieder Schluss – sie bleiben am 9. Mai verboten, wobei sie wenig miteinander zu tun haben.
Dass man in Berlin vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges eine antirussische Entscheidung durchboxt, erscheint eigentlich wenig überraschend. Historisch schwerwiegender ist jedoch die Tatsache, dass man die Gelegenheit nützt, um auch Symbole der UdSSR und ihrer Roten Armee zu illegalisieren. Freilich, Antikommunismus ist für einen bürgerlich-kapitalistischen Staat nichts Besonderes, doch im Falle der BRD und des Gedenkens an den Mai 1945 liegen die Dinge doch ein wenig anders.
Der 8. und aus sowjetischer Sicht der 9. Mai 1945 markieren die bedingungslose Kapitulation der deutsch-faschistischen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, womit die Nazi-Diktatur endete. Ausschlaggebend war hierfür, dass die Rote Armee der UdSSR die faschistischen Aggressoren zurückschlagen und bis nach Berlin zurückdrängen konnte, ehe sie am 2. Mai 1945 die Hauptstadt des Deutschen Reiches einnahm und die rote Fahne mit Hammer, Sichel und fünfzackigem Stern am Reichstagsgebäude hisste – dieses Bild ist das Symbol der Befreiung Europas und des großen antifaschistischen Sieges der Völker.
Vor diesem Hintergrund ist es eine Schande und überaus entlarvend, dass ausgerechnet in Berlin zum 78. Jahrestag neuerlich ein sowjetisches Flaggenverbot bei Gedenkveranstaltungen gilt. Damit vermitteln Behörden und Gerichte ein fragwürdiges Selbstverständnis der BRD, das offensichtlich mehr in der Kontinuität des Deutschen Reiches liegt als im Antifaschismus. Wer die Symbole der antifaschistischen Befreier verbietet, versteht den 8. und 9. Mai 1945 anscheinend nicht als Befreiung, sondern als eigene Niederlage.
In gewisser Weise ist das sogar folgerichtig. 1945 wurde in Deutschland zunächst nur die faschistische Herrschaftsform als direkte Diktatur des Monopolkapitals überwunden, nicht aber deren Grundlagen, nämlich die Klassenherrschaft des Monopolkapitals, die in der BRD unter bürgerlich-„demokratischen“ Vorzeichen erneuert wurde. Nur in der DDR wurde mit dem Aufbau des Sozialismus dem Faschismus der Boden entzogen. Insofern ist es kein Wunder, dass eine gestärkte BRD, deren imperialistische Ambitionen seit der Annexion der DDR steigen, den Makel von 1945 – und nicht jenen von 1933 bis 1945 – ablegen möchte.
Dazu gehören die Diffamierung der UdSSR, die Relativierung des und Aussöhnung mit dem Faschismus und letztlich die historische Umdeutung der antifaschistischen Befreiung von 1945 in einen unrechtmäßigen sowjetrussischen Gewaltakt. Der deutsche Imperialismus hat mit seiner Geschichte abgeschlossen, auf der Agenda stehen wieder Repression, Willkür, Militarismus und Krieg.
Quelle: ZDF
Quelle: Zeitung der Arbeit