Strafanzeige der DKP gegen Baerbock geht in die nächste Runde
Der Generalbundesanwalt will kein Ermittlungsverfahren gegen die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90 / Die Grünen) einleiten. Am 6. Februar hatte der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 80a des Strafgesetzbuches („Friedensverrat“) erstattet. Wie die Bundesanwaltschaft nun mitteilte, sei aus ihrer Sicht „kein Anfangsverdacht“ gegeben. Die DKP hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Im Europarat hatte Baerbock am 24. Januar erklärt: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“. Mit dieser Kriegserklärung wurde eine neue Stufe der Kriegshetze erreicht, die im In- und Ausland hohe Wellen schlug. Baerbocks Bemühungen, einen Krieg zwischen Deutschland und Russland herbeizureden, hat die Menschen in beiden Staaten großen Gefahren ausgesetzt und war dazu geeignet, für eine unkontrollierbare Eskalation des Konfliktes zu sorgen. Die DKP bleibt dabei: Das war Friedensverrat!
Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Begründung lässt aufhorchen. Die friedensfeindliche Äußerung der Außenministerin wird kaum berücksichtigt, stattdessen wird darauf verwiesen, dass der „Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot von der Russischen Föderation“ ausgehe. Deshalb müsse auch nicht „geprüft werden, ob sich die von Deutschland ausgehende Unterstützung der Ukraine noch innerhalb des Bereiches der Nicht-Kriegsführung hält oder dieser Bereich verlassen sein könnte.“
Der Generalbundesanwalt unterschlägt auf juristischer Ebene, dass die Paragraphen 80a des Strafgesetzbuches und der Paragraph 13 des Völkerstrafgesetzbuches dazu dienen sollen, den Völkerfrieden zu schützen. Gleiches gilt für Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem Handlungen, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ unter Strafe gestellt werden.
Die Verfügung der Bundesanwaltschaft ist politisch motiviert und juristisch lückenhaft. Das Recht wird der politischen Konjunktur geopfert, wenn denen, die auf der angeblich „richtigen Seite“ stehen, Tür und Tor für Kriegshetze und in der Konsequenz auch Kriegshandlungen geöffnet werden.
Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, erklärt: „Wir haben gegen diese Verfügung Beschwerde eingelegt. Wir machen uns zwar keine Illusionen über den Ausgang. Aber wir Kommunistinnen und Kommunisten werden dennoch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dieser Form des Kriegsrechts durch die Hintertür entgegenzutreten. Von Deutschland darf nie wieder Krieg ausgehen! Dieser Satz muss besonders dann verteidigt werden, wenn eine Kriegsregierung am Ruder ist, die von sich selbst behauptet, den Frieden zu bringen.“