Linke Exilpolitik und Musik als Terrorismus: Prozessauftakt gegen türkische Kommunist*innen
Am Mittwoch, 14. Juni 2023 beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der §129b-Prozess gegen Özgül Emre, Serkan Küpeli und İhsan Cibelik. Ihnen wird vorgeworfen, das sog. Deutschland-Komitee der kommunistischen DHKP-C zu sein – was in den Augen der deutschen Justiz als „terroristische Vereinigung im Ausland“ verfolgt wird.
Seit über einem Jahr sitzen die drei türkischen Kommunist*innen nun in deutschen Gefängnissen: Die Journalistin Özgül Emre wurde am 16. Mai 2022 am Heidelberger Hauptbahnhof verhaftet, am Abend darauf wurden ihr Genosse Serkan Küpeli und İhsan Cibelik, ein Musiker der bekannten türkischen Band Grup Yorum, in ihren Wohnungen in Hamburg und Bochum in Untersuchungshaft genommen. Verfolgt werden die drei Aktivist*innen nach dem Gummiparagraf 129b StGB, der sich gegen „terroristische Vereinigungen im Ausland“ richtet. Alle drei sollen führende Mitglieder kommunistischen DHKP-C sein, die in der Türkei und in der BRD kriminalisiert wird.
Wie so oft bei Verfahren nach § 129b sind die konkreten „Anklagepunkte“ gegen Özgül Emre, Serkan Küpeli und İhsan Cibelik denkbar grotesk, indem es sich um vollkommen legale Alltagsaktivitäten im Rahmen politisch-kultureller Arbeit handelt. Unter anderem werden ihnen die Teilnahme an linken Sommercamps vorgeworfen sowie die Organisierung von Kundgebungen, Veranstaltungen und antirassistischen Großkonzerten mit Grup Yorum.
Quelle: Rote Hilfe e.V.