26. Dezember 2024

Selber machen – Kommentar zur Möglichkeit eines AfD-Verbots

Das Deutsche Institut für Menschenrechte blieb noch sehr vorsichtig. Bewusst forderte es in einer aktuellen Studie nicht selbst ein Verbot der AfD, sondern hielt nur fest, dass dies grundsätzlich möglich sei. Es ist ein Hinweis auf die Rechtslage und auf die Möglichkeiten einer wehrhaften Demokratie.

Das Institut hat verständliche und berechtigte Sorgen vor der Demokratiefeindlichkeit der AfD geäußert, die vor allem im Osten offensiv und immer stärker Bezug auf den Nationalsozialismus nimmt. Die komplette Braunwerdung der Partei scheint von dort aus unaufhaltsam voranzuschreiten. Zwar wurde der offen verfassungsfeindliche „Flügel“ der Partei um Björn Höcke formal aufgelöst – aber seine Vertreter finden sich überall in der AfD. Längst ist sie zu einer völkischen Partei geworden, die nun dort ihren Platz gefunden hat, wo einst, nur deutlich weniger erfolgreich, die NPD verortet war, die sich nun Die Heimat nennt. Im Gegensatz zu dieser hat die AfD jedoch größeren politischen Einfluss und sitzt in allen Parlamenten. Ihr verfassungsfeindliches Potenzial ist somit durchaus gegeben – eine wichtige rechtliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

Es ist durchaus sinnvoll, sich mit den Bedingungen eines solchen Verfahrens zu beschäftigen, um nicht – wie damals bei der NPD – erneut zu scheitern. Noch besser wäre jedoch der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen die Partei der organisierten Menschenfeindlichkeit. Denn in einem Land, von dem der Nazismus ausging und seine unfassbaren Verbrechen plante und durchführte, kann man sich bei Antifaschismus auf den Staat alleine nicht verlassen. Das wusste schon die Holocaust-Überlebende Esther Bejarano, die sich bis ins hohe Alter gegen neue und alte Nazis engagierte – zuletzt auch gegen die AfD.

Quelle: nd.Der Tag / nd.Die Woche via Presseportal

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