18. Dezember 2024

Keine Streiks während Schlichtung und anschließender Urabstimmung

Übernommen von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG:

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die DB AG haben sich aktuell auf eine gemeinsame Schlichtungsvereinbarung geeinigt. Darin sind die Abläufe und Regeln für die kommenden Wochen festgelegt. Der Bundesvorstand der EVG muss der Vereinbarung auf seiner nächsten Sitzung, am Dienstag, den 11. Juli 2023, noch zustimmen. Bis zum 12. Juli 2023 wurde ein Widerrufsvorbehalt vereinbart.

Das sind die Details zur Schlichtung:

Wer schlichtet? Für die EVG schlichtet Prof. Dr. Heide Pfarr, von der DB AG wurde Dr. Thomas de Maizière als Schlichter benannt.

Wann wird geschlichtet? Die Schlichtung findet von 17. bis 31. Juli statt.

Kann während der Schlichtung gestreikt werden? Vor und während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht. Die EVG hat zugesichert, auch während der anschließenden Urabstimmung keine Streiks durchzuführen.

Wird über die Entwicklung der Schlichtung informiert? Nein, es gilt der Grundsatz Schlichten und Schweigen, damit das Schlichtungsteam ohne Beeinflussung arbeiten kann.

Wie läuft die Schlichtung ab? Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten treffen sich mit der Schlichterin und dem Schlichter hinter verschlossenen Türen und suchen nach Lösungen und Kompromissen. Die Schlichtung endet mit dem Schlichterspruch.

Stimmen beide Seiten dem Schlichterspruch zu, ist der Tarifkonflikt beendet und es liegt ein Tarifergebnis vor.

Beide Seiten können vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien zustimmen.

Die EVG führt nach der Schlichtung eine Urabstimmung durch.

Die EVG-Mitglieder bei der DB AG (in den Mitgliedsunternehmen des AGV MOVE), stimmen darüber ab, ob das Schlichtungsergebnis akzeptabel ist oder ob in unbefristete Streikmaßnahmen eingetreten werden soll.

In einen unbefristeten Streik treten wir ein, wenn mehr als 75 Prozent der Rückmeldungen für Streik stimmen.

Wird nicht für einen unbefristeten Streik gestimmt, haben wir Ende August einen Tarifabschluss.

Quelle: Presseportal.de – EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

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