18. November 2024

Keine Streumunition für die Ukraine!

Bundesregierung muss sich gegen Lieferung und Einsatz aussprechen!

„Die Pläne der USA, international geächtete Streumunition an die Ukraine zu liefern sowie der beabsichtigte Einsatz durch die ukrainische Armee, müssen von der Bundesregierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden.

Humanitäres Völkerrecht einhalten

Die USA und die Ukraine sowie Russland sind dem Übereinkommen über Streumunition (CCM) zwar nicht beigetreten, aber das humanitäre Völkerrecht verbietet Waffen, die unterschiedslos Kämpfer als auch Zivilist*innen treffen. Außerdem werden die Blindgänger praktisch zu Landminen, die noch Jahre und Jahrzehnte später zu Verstümmelungen oder dem Tod vollkommen Unbeteiligter führen können.

Deutschland und die Oslo-Konvention

Da Deutschland jedoch Vertragsstaat ist, müssen künftige Waffenlieferungen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta für die Ukraine daraufhin überprüft werden, ob mit diesen die dann gelieferte Streumunition eingesetzt werden kann. Denn Deutschland darf als Unterzeichner der sogenannten „Oslo-Konvention“ den Einsatz von Streumunition nicht unterstützen. Dazu zählt auch die Lieferung von geeigneten Abschussvorrichtungen oder Trägersystemen, wie z. B. Panzerhaubitzen“, sagt Susanne Weipert, Koordinatorin „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

Es gibt keinen gerechten Krieg

„Es muss sogar bezweifelt werden, dass die Ukraine diese Munition ausschließlich gegen russische Truppen und in nicht bewohnten Gebieten einsetzt. Denn laut einem UN-Bericht haben sowohl die Ukraine als auch Russland im vergangenen Jahr Streumunition in von Zivilist*innen bewohnten Gebieten eingesetzt. Das humanitäre Völkerrecht gilt auch für die Ukraine. Verbrechen Russlands entbinden die Ukraine nicht von ihren internationalen Verpflichtungen.“, so Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK und ergänzt: „Dieser Krieg zeigt einmal mehr, dass es keine guten oder gerechten Kriege gibt, denn die Leidtragenden sind immer unschuldige Zivilist*innen sowie Soldat*innen, denen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt wird – wohlgemerkt auf beiden Seiten. Die Bundesregierung muss sich dafür starkmachen, dass sowohl Russland als auch die Ukraine und die USA dem Übereinkommen über Streumunition (CCM) beitreten“.

Steinmeiers Äußerungen inakzeptabel

„Es ist ein Skandal, dass sich Bundespräsident Steinmeier als ‚befangen‘ erklärt bei der Frage nach der beabsichtigten Lieferung von Streumunition durch die USA. Die Tatsache, dass er damals für die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet hat, sollte ihn gerade dazu veranlassen, sich mit Vehemenz für die Durchsetzung der daraus resultierenden Norm einzusetzen“, erklärt Vincenzo Petracca, Sprecher der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und Vorstandsmitglied der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden und führt weiter aus: „Außenministerin Baerbock ist in ihrer ablehnenden Position zu der geplanten Lieferung nur zu unterstützen. Sogar Großbritannien und Spanien haben sich dagegen ausgesprochen. Und auch Kambodscha, das bis heute unter dem Einsatz von Streumunition in den 70er Jahren leidet, warnt die Ukraine vor dieser Waffe. Die Bundesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun und den Einsatz dieser Munition verhindern, der v.a. für Zivilist*innen auch nach Jahren noch eine tödliche Gefahr darstellt.“

Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner’innen

FriedensbewegungUkraine