18. November 2024

Bezirksamt Berlin-Neukölln will Vorkaufsrecht ausüben

In Berlin-Neukölln soll nach längerer Pause wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus im Milieuschutzgebiet ausgeübt werden. Für das Haus Weichselstraße 52 muss nun ein alternativer Käufer gefunden werden, damit der Investor, der eigentlich kaufen wollte, nicht zum Zuge kommt. Darüber berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung „nd.Der Tag“ am Montag (Onlineausgabe).

„Wir haben uns auf Einladung der Mieter*innen das Haus und die Wohnungen angeschaut“, sagte der Neuköllner Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) zu „nd.Der Tag“. „Wir können das Vorkaufsrecht nur deswegen prüfen, weil wir einen schlechten baulichen Zustand und städtebaulichen Zustand haben“, so Biedermann weiter.

Damit würde erstmals nach über anderthalbjähriger Pause in Berlin wieder ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 ist das nicht mehr geschehen. Nur noch bei deutlichen städtebaulichen Missständen kann demnach das Vorkaufsrecht noch angewendet werden. Der Bezirk sieht das in diesem Fall als gegeben an, bei einem weiteren Haus läuft die Prüfung.

„Wir gehen davon aus, dass Zuschüsse nötig werden“, sagte Stadtrat Biedermann zu „nd.Der Tag“. Für einen potenziellen Käufer sei es schwierig einzuschätzen, wie hoch der Investitionsbedarf ausfällt, wenn ihm keine gutachterliche Bewertung vorliege. Bei den Zuschüssen ist der Bezirk auf den Senat angewiesen.

Mit dem Pilotverfahren solle auch ein Zeichen für die Wiederherstellung des bis 2021 praktizierten Vorkaufsrechts gesetzt werden, erklärte Biedermann. „Auf Bundesbene ist die Forderung klar: Wir brauchen schnell wieder mindestens den Status quo“, sagt Jochen Biedermann. Bis zu dem folgenreichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 (09.11.2021 – 4 C 1.20) hatten sich Vorkäufe und Abwendungen seit 2015 in Berlin fast schon zu einem Massengeschäft entwickelt. Durchschnittlich über 100 Immobilienverkäufe sind laut dem jährlichen Bericht der Bauverwaltung dazu in Berlin bis 2021 pro Jahr auf Anwendung geprüft worden.

Obwohl eine Reparatur des gemeindlichen Vorkaufsrechts sogar im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart ist, heißt es in der kürzlich veröffentlichten 18-Monats-Bilanz von Bundesbauminsterin Klara Geywitz (SPD): „Abstimmungen in der Bundesregierung laufen“.

Quelle: nd.Der Tag / nd.Die Woche via Presseportal

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