18. Dezember 2024

Streubomben im Ukraine-Krieg

Übernommen von Bundesausschuss Friedensratschlag:

Zur geplanten Lieferung von völkerrechtlich geächteten Streubomben an die Ukraine nimmt der Bundesausschuss Friedensratschlag wie folgt Stellung:

Die Lieferung von völkerrechtlich geächteter Streumunition an die Ukraine und dessen Rechtfertigung durch Bundespräsident Steinmeier stellt einen weiteren Tiefpunkt von Doppelmoral und Doppelzüngigkeit der deutschen Politik dar. Es ist grotesk, einerseits an der bisherigen Position der Bundesregierung zur Ablehnung der Streumunition festzuhalten, aber gleichzeitig eine totale Unterwürfigkeit gegenüber den USA zu zeigen, mit den Worten, dass „Deutschland in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen“ könne.

Streumunition stellt nicht nur eine Eskalation von kriegerischem Terror gegen die Zivilbevölkerung dar, sondern wird in der Ukraine zur großflächigen Verseuchung von dort besonders wertvollem Ackerland führen, das auch für die globale Ernährungssicherheit relevant ist.

Damit wird eine Reihe von Rechtfertigungen für Kriegsverbrechen eskaliert, die bereits seit längerem signifikant sind. Erst in der jüngsten Zeit wurde völlig verharmlost, welche Konsequenzen die Lieferung von Uranmunition durch Nato-Staaten an die Ukraine beim direkten Einsatz im Kriegsgebiet hat. Nachweislich wurde aber im Mai ein großes Munitionsdepot im Westen der Ukraine durch eine russische Rakete zerstört, bei der große Mengen Radioaktivität freigesetzt wurden.

Es ist beängstigend, dass mittlerweile auch Forderungen laut werden, die Ukraine nuklear zu bewaffnen, womit ein globaler Atomkrieg kaum noch zu verhindern wäre.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft deshalb dazu auf, den am 6. August anstehenden Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima zum Appell gegen alle völkerrechtlich geächteten zivilen Massenvernichtungswaffen einzusetzen.

Frankfurt a.M. 10.7.2023 / Willi van Ooyen

Quelle: Bundesausschuss Friedensratschlag

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