Buchstäblich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion brachte die Ampel-Koalition am 19. Oktober 2022 die Neufassung des Paragrafen 130 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) auf den Weg. Gut versteckt in einem Änderungsgesetz zum „Bundeszentralregistergesetz“ (BZRG) wurde die Gesetzesverschärfung den Abgeordneten des Bundestags tags darauf zu nachtschlafender Zeit um 22.15 Uhr zur Abstimmung vorgelegt. Am 9. Dezember 2022 trat das Gesetz in Kraft. Mit einer Freiheitsstraf…