28. Dezember 2024

ver.di begrüßt deutliche Anhebung des Pflegemindestlohns

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heute veröffentlichte Empfehlung zur Steigerung des Pflegemindestlohns. Die jeweiligen Mindestlöhne für Fachkräfte, einjährig ausgebildete Pflegekräfte sowie für un- und angelernte Pflegehilfskräfte sollen bis 2025 um 12,3 bis 13,8 Prozent steigen. „Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerung vor allem für Lebensmittel und Energie ist es gut, dass der Pflegemindestlohn deutlich angehoben wird. Für einen echten Inflationsausgleich gab es in der Pflegekommission aber leider keine Mehrheit“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Der Mindestlohn sichere eine Untergrenze, die die jahrelang praktizierte Ausbeutung in kommerziellen Pflegeunternehmen verhindere. Deshalb arbeite ver.di in der Pflegekommission mit. „Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften in der ambulanten und stationären Pflege braucht es aber weit mehr als einen Mindestlohn, um die Arbeit attraktiver zu machen. Das geht nur mit guten umfassenden Tarifverträgen, für die sich die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di stark machen.“

Konkret empfiehlt die Pflegekommission, die Stundenlöhne ab Mai 2024 zwischen 6,8 und 9,5 Prozent zu erhöhen. Ab Juli 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 3,9 bis 5,1 Prozent. Fachkräfte verdienen dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde. Einjährig ausgebildete Beschäftigte erhalten dann 17,35 Euro, un- und angelernten Hilfskräfte 16,10 Euro. Damit verdienen examinierte Pflegekräfte ab Juli 2025 bei einer 39-Stunden-Woche monatlich wenigstens 3.476 Euro, mit einer mindestens einjährigen Ausbildung kommen Beschäftigte auf 2.942 Euro, ohne Ausbildung sind es mindestens 2.730 Euro. Zudem konnte der Urlaubanspruch für Pflegekräfte von mindestens 29 Tage im Jahr gesichert werden.

„Es ist richtig, die Löhne in der ambulanten und stationären Pflege nach unten abzusichern, solange einem Großteil der Beschäftigten vor allem bei kommerziellen Anbietern der Schutz eines Tarifvertrages verweigert wird. Der hohen Verantwortung und Belastung wird das Mindestentgelt allerdings nicht gerecht“, sagte Bühler. „Im Frühjahr haben sich Beschäftigte aus kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in großer Zahl an Warnstreiks beteiligt und in ver.di organisiert. So haben sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst eine kräftige Lohnerhöhung durchgesetzt. Beruflich Pflegende können sich Respekt verschaffen – auch bei anderen Trägern.“

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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