Amnesty: Präventivgewahrsam für Klimaschützer*innen ist klarer Verstoß gegen die Menschenrechte
Übernommen von Amnesty International:
Amnesty International kritisiert die Anwendung des sogenannten Präventivgewahrsams im Zuge der Internationalen Automobil-Ausstellung in München als Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze und gegen internationale Menschenrechte.
27 Aktivist*innen der Klimabewegung wurden im Vorfeld der Internationalen Automobil-Ausstellung in München festgenommen, ohne dass Ihnen eine Straftat vorgeworfen wurde. Sie sollen so am Protest gegen die Automobilmesse gehindert werden.
Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland, sagt:
„Menschen über Wochen einzusperren, um sie davon abzuhalten an Protesten teilzunehmen, ist weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen noch mit den Menschenrechten vereinbar. Dabei geht es offensichtlich nicht um Gefahrenabwehr, sondern um Abschreckung. Und das darf in einem Rechtsstaat nicht die Antwort auf friedlichen Protest sein. Denn auch störender Protest ist von der Versammlungsfreiheit geschützt.
In Bayern werden Menschen unterschiedlichster Alters- und Berufsgruppen ohne konkreten Strafvorwurf gemeinsam mit schweren Straftäter*innen in Justizvollzugsanstalten eingesperrt. Dieses Vorgehen basiert auf der Einschätzung der Polizei und von Haftrichter*innen, die meist nur wenige Minuten lang mit dem Fall befasst sind. Das ist klar ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Person. Die Betroffenen müssen ihr Leben unterbrechen, können im Nachhinein dafür stigmatisiert werden und leiden teils psychisch unter dem Freiheitsentzug. Der Arbeitsplatz kann in Gefahr geraten, Sorgearbeit für Familien und Verwandte kann nicht verrichtet werden. Amnesty International lehnt dieses Vorgehen gegen friedliche Demonstrierende als menschenrechtswidrig ab und plädiert für eine Evaluation des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes mit Blick auf den Präventivgewahrsam.“
In Bayern regelt das Polizeiaufgabengesetz unter anderem, dass Personen bis zu 30 Tage in Präventivgewahrsam genommen werden können, was dann nochmals um einen Monat verlängert werden kann. Der sogenannte Präventivgewahrsam wurde ursprünglich eingeführt, um schwersten Gewaltstraftaten und Terrorgefahren begegnen zu können. Seit nunmehr über einem Jahr wird er insbesondere in Bayern regelmäßig gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt, die auf die Klimakatastrophe aufmerksam machen wollen. Auch in anderen Bundesländern sollte dringend davon abgesehen werden den Präventivgewahrsam auszuweiten.
Quelle: Amnesty International