23. November 2024

„Für Wirtschaft und Wohlstand“: Bundestag und Bundesrat haben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Übernommen von DKP Bayern:

Am 7. Juni wurde das neue Fachkräf­teeinwanderungsgesetz nun auch im Bundesrat verabschiedet. „‘Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der Startschuss, um im internationalen Wettbe­werb die besten Kräfte für Deutschland zu gewinnen‘, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Überall fehlten Fachkräfte, das sei für die Wirtschaft und den Wohl­stand ein Problem.“ So die Begründung für das neue Gesetz.

Seit Jahrzehnten wird hierzulande an Bildung gespart. Unter den EU-Staaten steht die BRD mit einem Anteil von 4,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts, der für Bildung ausgegeben wird, erst an achter Stelle. Zusätzlich sind die Arbeitsbedin­gungen z.B. in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen miserabel. Geringe Löhne für das Pflegepersonal, von denen die Kolleginnen und Kollegen nur schlecht leben können. Permanente Überlastung und Überstunden bringen viele dazu, sich einen anderen Job zu suchen.

Kostensparende Fachkräftebeschaffung
Nun also sollen zusätzliche Fachkräfte aus nicht EU-Staaten es richten, für die, so das Kalkül, die schlechten Bedingungen hier noch besser sind als das Elend zuhause. Es wäre eine „win-win-Situation“ erklärte Arbeitsminister Heil bei seinem Besuch in Brasilien. Schließlich liege die Arbeitslo­sigkeit bei den Pflegeberufen in Brasilien über 10 Prozent, sie würden dort also nicht fehlen und hier gebraucht. Nun sagt die Erwerbslosigkeit bekanntlich weniger darüber aus, ob Fachkräfte in einem Land gebraucht werden, sondern mehr darüber, ob ausreichend Geld vorhanden ist, um die Bevölkerung z.B. medizinisch gut zu ver­sorgen. Tatsache ist auf jeden Fall, dass die Ausbildungskosten die Herkunftsstaaten tragen, ohne davon etwas zu haben. Die reiche BRD spart sie sich ein. So arbeiten z.B. schon jetzt 60.000 Ärzte in Deutsch­land, ein Anteil an allen Ärzten von 14 Prozent, die aus anderen EU-Ländern wie Polen oder Rumänien kommen und dort fehlen. Hier dagegen wird seit Jahrzehnten durch rigide Zugangsbeschränkungen zum Medizinstudium dafür gesorgt, dass die staatlichen Ausgaben für die Ausbildung von Medizinern beschränkt bleiben. Auch das ist eine Art Ausbeutung anderer, weni­ger reicher Länder.

Mit dem neuen Gesetz zur Einwande­rung von Fachkräften soll diese kostenspa­rende, weltweite Fachkräftebeschaffung nun intensiviert werden, indem Hürden abgebaut, der bürokratische Aufwand verringert werden.

Unnütze …
Gleichzeitig leben in diesem Land Tausen­de, die aufgrund hiesiger Bestimmungen nicht arbeiten dürfen, egal welche Quali­fikation sie haben, weil sie noch nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Und weitere Tausende, deren Asylantrag abgelehnt wor­den ist und aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden, aber keine ent­sprechende Arbeitserlaubnis bekommen. Darüber hinaus gibt es noch diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die einen Job oder einen Ausbildungsplatz haben, also doch zum „Wohlstand dieses Landes“ beitragen und trotzdem von Abschiebung bedroht sind oder gar vom Arbeitsplatz weg abgeschoben werden.

… und nützliche Einwanderer?
Um diesen himmelschreienden, men­schenverachtenden Widersinn etwas abzumildern, bestimmt das neue Gesetz nun, dass Menschen, die vor dem 29. März 2023 hierher geflüchtet sind sowie eine entsprechende Qualifikation und ein Ar­beitsplatzangebot haben, ihren Antrag auf Asyl zurücknehmen und eine Aufenthalts­erlaubnis als Fachkraft beantragen kön­nen. Für Geflüchtete, die nach dem 29.3. hierherkommen, gilt das nicht. Schließlich soll keinerlei „Anreiz“ geschaffen werden, vor Verfolgung und Krieg, Natur- und sonstigen Katastrophen hierher zu flüch­ten. Wer die Grenzen überschreitet, hier leben und arbeiten will, will dieser Staat nach dessen Nützlichkeit bestimmen. Nützlich, um das Arbeitskräftereservoir in den kaputt gekürzten Krankenhäusern aufzufüllen. Nützlich, um mit ausreichend IT-Spezialisten gegenüber der Konkurrenz “wettbewerbsfähig“ zu bleiben oder zu werden. Nützlich, um mit stets zur Verfü­gung stehenden Arbeitern die reibungslose Profitproduktion zu gewährleisten. Nützlich, solange sie gebraucht werden. Denn eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gar einen deutschen Pass bekommen auch diese Einwanderer nicht. Werden sie nicht mehr gebraucht, stehen sie auf der Straße wie jede Arbeiterin oder jeder Arbeiter, wenn die Arbeitskraft nicht gebraucht wird. Doch sie können dann heimge­schickt werden.

Übrigens: Für das Jahr 2024 ist eine Kür­zung des Etats für den Bereich Bildung und Forschung geplant. Einzig der Kriegsetat steigt.

Quelle: DKP Bayern

DKPWirtschaft & Gewerkschaft