29. November 2024

Gefährlicher Frauenmörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Der 51-Jährige brach in die Häuser ein und tötete auf brutale Weise an unterschiedlichen Orten zwei Menschen. Laut psychiatrischem Gutachten sei er zurechnungsfähig, aber durch eine Persönlichkeitsstörung extrem gefährlich.

Wien. Am Montag wurde ein 51-jähriger Pole wegen Doppelmords zu lebenslanger Haft verurteilt. Gemäß einem psychiatrischen Gutachten wurde der obdachlose Mann als geistig zurechnungsfähig betrachtet. Aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung wurde er aber als äußerst gefährlich eingeschätzt. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 51-Jährige hat Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung eingelegt. Als mildernd wurde seine ernsthafte Persönlichkeitsstörung berücksichtigt, aber als erschwerend galten die beiden grausamen Verbrechen, die heimtückischen und qualvollen Handlungen gegenüber den Opfern, der Gebrauch von Waffen und seine Vorstrafen.

Hart und grausam

Die Staatsanwältin bezeichnete in ihrem Eröffnungsplädoyer die Handlungen des Angeklagten als etwas, das „nicht in Worte zu fassen“ sei. Sie betonte, dass das Leben der beiden Opfer „auf die brutalste und abscheulichste Weise ausgelöscht“ wurde. An die Geschworenen gerichtet sagte sie: „Was Sie heute hören werden, wird hart und grausam.“ Selbst erfahrene Ermittler seien von den brutalen Tathandlungen schockiert gewesen. Der Richter unterstrich ebenfalls ein „unglaubliches Ausmaß an Brutalität“, als er den Geschworenen die Tatortbilder präsentierte.

In der Silvesternacht drang der Angeklagte in das Haus des Apothekers ein, als dieser kurz nach Mitternacht von einer Feier bei einem befreundeten Ehepaar zurückkehrte. Anfangs durchsuchte der 51-Jährige das Erdgeschoss nach Alkoholika und sammelte sie in einer Tragetasche, bevor er in die Einlegerwohnung im ersten Stock ging. Dort griff er den Apotheker sofort brutal an. Der Angeklagte verweilte drei Stunden lang im Haus des Apothekers, nachdem die Tat begangen worden war.

Beim Verlassen des Tatorts entwendete der Angeklagte sowohl die Geldbörse als auch die Schuhe des Opfers. Schließlich wurde der Verstorbene von dem befreundeten Ehepaar gefunden, mit dem der Apotheker zuvor Silvester gefeiert hatte. Sie machten sich Sorgen, da der 74-Jährige am 1. Jänner nicht erreichbar war.

Der Frauenmord

Nach der begangenen Tat begab sich der Pole nach Graz, wo er versuchte, mit der Bankomatkarte des Opfers Geld abzuheben. Es war nicht möglich festzustellen, wann der 51-Jährige wieder nach Wien zurückkehrte, so das Gericht. Am Abend des 7. Jänners drang er schließlich in das Haus der 31-Jährigen in Floridsdorf ein und griff die Frau an, während sich ihre Kinder im ersten Stock aufhielten.

Die junge Mutter verstarb in der Nacht zum 8. Jänner. Auch in diesem Fall verweilte der Angeklagte anscheinend eine gewisse Zeit im Haus und konsumierte reichlich Alkohol. Er wechselte erneut seine Schuhe und entwendete die Pantoffeln des Ehemannes des Opfers. Dieser entdeckte seine tote Frau, als er am Nachmittag nach der Tat von einem Skiurlaub zurückkehrte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Kinder noch im Haus.

Mörder kehrt zum Tatort zurück

Der Verdächtige wurde noch am Abend des 8. Jänners festgenommen. Der 51-Jährige kehrte abends nach dem Abschluss der Spurensicherung durch die Polizei zum Tatort zurück. Um 21.45 Uhr klopfte er sogar an die Tür des Hauses, was von Journalisten des ORF Landesstudio Wien, die über den Fall berichteten, bemerkt wurde. Die Reporter informierten sofort die Polizei. Eine Stunde später drang der 51-Jährige sogar durch ein Kellerfenster in das Haus ein, woraufhin er von den Beamten festgenommen wurde. Bei einer Untersuchung in Haft wurde ein Alkoholgehalt von 2,9 Promille in seinem Blut festgestellt.

Schon früher gewalttätig

Der Angeklagte, der selbst Vater von zwei Kindern ist, leugnete anfangs jegliche Beteiligung an den beiden Fällen. Er behauptete, dass er nicht die Person sei, die von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde, und dass sein Name vollständig anders sei. Als der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Wolfgang Etl, ihn fragte, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekenne, antwortete der Mann mit leiser Stimme: „Ich weiß nichts.“ Diese Antwort wiederholte der 51-Jährige dann mehrmals auf die Fragen des Gerichts. Er gab an, sich nicht an die Bluttaten erinnern zu können.

Schon früher soll er seine Frau misshandelt und deshalb in Deutschland vor Gericht gestanden haben. Ihn belasten nun DNA-Spuren an den Tatorten, Blut der Opfer auf seiner Kleidung und Überwachungsbilder schwer. Die beiden getöteten Personen dürften rein zufällig Opfer des mutmaßlichen Gewaltverbrechers geworden sein. Gestützt auf die Erkenntnisse des psychiatrischen Sachverständigen hatte die Anklagebehörde außerdem die Einweisung des 51-Jährigen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Laut seiner Verteidigerin befindet sich der Mann derzeit in Haft und wird aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie seiner starken Alkoholsucht, die seit seinem 13. Lebensjahr besteht, medikamentös behandelt.

Der Verdächtige, der in den warmen Monaten zuletzt in einem Zelt auf der Donauinsel lebte, scheint in der kalten Jahreszeit regelmäßig den Versuch unternommen zu haben, in nicht verschlossene Häuser in Wiener Bezirken oberhalb der Donau einzudringen. Sein Ziel war es dabei, an Lebensmittel und einen Schlafplatz zu gelangen. Obwohl er nicht besonders groß war, dürfte er in beiden Fällen die körperlich unterlegenen Opfer überrascht und sofort angegriffen haben.

Quelle: ORF

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