8. Januar 2025

Organisierter Klimaprotest der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft – Rote Hilfe fordert Ende der Ermittlungen

Letzte Generation MünchenDas Landgericht München hat in einer rechtskräftigen Entscheidung der Staatsschutzkammer zu den Durchsuchungen bei der Letzten Generation die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Beschwerden waren damit bis in letzter Instanz erfolglos, es bleibt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Weitere Entscheidungen wegen des Einfrierens der Gelder stehen noch aus. In Strafverfahren tatsächlich abgeurteilt wurden bislang aber nur Nötigungen, z.B. im Straßen- und Flugverkehr.

Der Vorwurf einer Nötigung reicht für umfangreichen Ermittlungen jedoch nicht aus. Deshalb wurde gegen die Letzte Generation der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben, nach § 129 StGB. So sind weitreichende Ermittlungsbefugnisse gegeben, die jede vermeintliche Vereinigung bereits ersticken sollen, bevor diese im Strafverfahren überhaupt nachgewiesen ist. Der Straftatbestand dient seit je her der politischen Strafjustiz, erst zur Verfolgung gegen Sozialdemokrat*innen, dann gegen Kommunist*innen, bei Gründung der BRD gegen Wiederbewaffnungsgegner*innen, gegen Antifaschist*innen und im Kampf um Klimaschutz gegen Ökoaktivist*innen. Anknüpfungspunkt ist das Organisieren an sich. Die Zwecke einer solchen „Vereinigung“ sind durch die Strafverfolgungsbehörden frei interpretierbar, so wie hier der Zweck der Begehung von Straftaten. Seit der letzten Reform des § 129 StGB reichen dafür nun auch alle Delikte mit Mindeststrafmaß von 2 Jahren, also fast alle. Wie praktisch.

Quelle: Rote Hilfe e.V.

Rote Hilfe