Vor Kabinettsbeschluss fordert PRO ASYL: Arbeitsverbote für Geflüchtete vollständig abschaffen
PRO ASYL sieht positiv, dass das Bundeskabinett heute Verbesserungen für Asylsuchende beim Zugang zum Arbeitsmarkt in den ersten Monaten beschließen will. Doch leider gehen die Vorschläge nicht weit genug.
„Kleine vermeintliche Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt reichen nicht. Nötig ist, dass alle Arbeitsverbote vollständig abgeschafft werden. Arbeitsverbote sind nicht zeitgemäß, grenzen Menschen aus der Gesellschaft aus und sind auch angesichts des Arbeitskräftemangels in Deutschland der falsche Weg“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Damit Geflüchtete schnell qualifizierte Arbeit finden können, sind weitere Schritte nötig: Sprachkurse müssen ausgeweitet und ab dem ersten Tag allen angeboten werden; ausländische Schul‑, Ausbildungs- und Studienabschlüsse müssen unkompliziert und schnell anerkannt werden, so dass Geflüchtete in den Berufen arbeiten können, für die sie bereits in ihren Herkunftsländern ausgebildet wurden.
Pläne der Regierung gehen nicht weit genug
Auf der Tagesordnung des Kabinetts stehen auch kleine Veränderungen bei Bleiberechtsregelungen und der Beschäftigungsduldung. Aber auch hier gehen die geplanten Änderungen nicht weit genug. „Es gibt eine einfache Lösung: Jede Person, die geduldet ist und eine Beschäftigung findet, mit der sie ihren Lebensunterhalt sichern kann, sollte eine Aufenthaltserlaubnis bekommen – unabhängig zum Beispiel davon, wie viele Wochenstunden sie arbeitet und ob sie bisher festgelegte Vorduldungszeiten erfüllt“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Den Handlungsbedarf bei der Beschäftigungsduldung hatte die Koalition schon vor zwei Jahren erkannt: Im Koalitionsvertrag heißt es, die Regelung solle entfristet und die sehr hohen Anforderungen „realistisch und praxistauglicher“ gefasst werden.
Zum Hintergrund
Arbeitsverbote sind kompliziert gestaffelt: Vollständige Arbeitsverbote bestehen für alle Asylsuchenden in jedem Fall während der ersten drei Monate im Asylverfahren. Sie bestehen dann weiter bis zu insgesamt sechs Monaten (für Menschen mit Kindern) beziehungsweise bis zu neun Monaten (ohne Kinder), solange die Betroffenen noch in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was bei vielen derzeit der Fall ist. Erst nach Ablauf dieser Fristen oder mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist für Asylsuchende der Zugang zum Arbeitsmarkt theoretisch offen – außer für Menschen, die aus den Ländern kommen, die in Deutschland zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt wurden. Für sie gilt ein dauerhaftes Arbeitsverbot – während des Asylverfahrens und auch nach einer Ablehnung.
Für geduldete Menschen generell gilt eine Frist von sechs Monaten, danach kann die Arbeit erlaubt werden – ein Arbeitsverbot wird aber oft noch individuell als Sanktionsmaßnahme der Behörden ausgesprochen, zum Beispiel bei fehlendem Heimatpass. Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Menschen mit Arbeitsverbot in Deutschland leben. Insgesamt ist aber mindestens von einer Zahl im hohen fünfstelligen Bereich auszugehen.
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Quelle: Pro Asyl