Anschlag auf Asylheim in Graz: Angeklagter widerruft Geständnis
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Graz. Im Jahr 2010 detonierte im Eingangsbereich einer Asylunterkunft der Caritas in Graz ein selbstgebauter Sprengkörper. Die Täter hatten Schwarzpulver in einem Aluminiumbehälter verdichtet und gezündet. Nun, nach langjährigen Ermittlungen, stehen drei Männer – allesamt mit Kontakten in die rechtsextreme Szene – vor Gericht, denen die Beteiligung an diesem Anschlag vorgeworfen wird. Der Hauptangeklagte gab zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ab, zog dieses jedoch im Laufe der Befragung zurück.
Der Vorfall in der Caritas-Unterkunft war nicht nur ein Akt rechter Gewalt, sondern auch ein schwerwiegender Angriff auf das Leben und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Nur durch Glück wurden nur wenige Menschen verletzt und niemand getötet.
Die Ermittlungen zu diesem rassistischen Anschlag zogen sich über elf Jahre hin. Dank Videoaufzeichnungen wurde schließlich ein damals 15-Jähriger als Verdächtiger identifiziert, was zur Entdeckung der anderen mutmaßlichen Täter führte.
Der Hauptangeklagte berichtete, er sei von einem der anderen Angeklagten dazu angestiftet worden, einen Sprengsatz vor der Flüchtlingsunterkunft zu zünden. Er gab an, dass er unter Druck gesetzt worden sei und sich von den anderen beeinflusst fühlte. Jedoch widerrief er im Laufe des Verhandlungstages sein Geständnis und erklärte, es habe es unter dem Druck der Vernehmung gemacht. Dazu gab der Tatverdächtige an, er habe lediglich Ruhe gewollt und sei sich der Konsequenzen seines vermeintlich falschen Geständnisses nicht bewusst gewesen.
Die beiden anderen Angeklagten bestreiten jegliche Beteiligung. Ihnen werden aber ebenfalls Straftaten gegen das NS-Verbotsgesetz vorgeworfen, unter anderem wegen tätowierter Nazi-Symbole und einschlägiger Social-Media-Beiträge. Laut Gericht hätten sie sich zusätzlich „im Zeitraum von 2009 bis 2011 auf unterschiedliche Weise nationalsozialistisch wiederbetätigt“.
Der Prozess am Landesgericht Leoben dürfte voraussichtlich mehrere Tage dauern, in denen die Angeklagten und zahlreiche Zeuginnen wie auch Zeugen befragt werden.
Quelle: ORF
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