Belgisches Gericht entscheidet, dass Deliveroo-Kuriere als Angestellte eingestuft werden sollten
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Brüssel. In den letzten Jahren boomt die Lieferbranche und es entstehen neue Jobs in der Zustellung und den Lagern. Diese Jobs sind jedoch international von schlechten Arbeitsbedingungen und Scheinselbständigkeit und somit fehlender Absicherung geprägt. Das hat bereits in der Vergangenheit immer wieder zu (wilden) Streiks und arbeitsrechtlichen Verfahren geführt. So auch im Falle von Deliveroo in Belgien.
Ein Brüsseler Arbeitsgericht entschied am Freitag, dass die Kuriere von Deliveroo als Arbeitnehmer – also abhängig Beschäftigte – eingestuft werden sollten. Hierdurch erhalten sie möglicherweise mehr Leistungen. Ein früheres Urteil zugunsten des britischen Essenslieferdienstes wurde damit aufgehoben.
Das Urteil gilt nur für die 28 Fahrradkuriere, die 2018 zusammen mit den Gewerkschaften, dem Brüsseler Arbeitsprüfungsamt und dem belgischen Arbeitsamt eine Klage gegen Deliveroo angestrengt haben. Es könnte aber andere belgische Kuriere inspirieren, für ihre Rechte einzustehen.
„Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwischen Deliveroo und den Kurieren sind mit der Qualifikation eines selbständigen Arbeitsverhältnisses unvereinbar und führen zu der Schlussfolgerung, dass dieses Verhältnis als ein Angestelltenverhältnis betrachtet werden muss und daher neu eingestuft werden sollte“, so das Gericht in seinem Urteil.
In einer E‑Mail-Reaktion erklärte Deliveroo, dass es beim belgischen Gerichtshof Berufung einlegen werde und fügte hinzu, dass es von der Entscheidung enttäuscht sei, „weil sie nicht berücksichtigt, wie unser Modell funktioniert“. Dieses Modell basiert auf dem maximalen Profit und der maximalen Ausbeutung. Der Konzern umschreibt dies mit den folgenden Worten: „Wir bieten flexible Arbeitsbedingungen, und das wird von den Fahrern, die mit unserer Plattform in Belgien arbeiten, sehr geschätzt“. Das bedeutet in Wirklichkeit kein fester Lohn, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und kein bezahlter Urlaub, keine Arbeitslosenversicherung und und und.
Anfang dieses Monats haben sich die Gesetzgeber der Europäischen Union vorläufig auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der darauf abzielt, Beschäftigten von Online-Unternehmen wie Deliveroo und Uber Sozialleistungen zu gewähren, was im Falle einer Annahme eine weltweite Premiere wäre.
Quelle: Reuters
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