Kein Bedauern, keine Reue
Die Zahlen sind erschreckend: Werden Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltanwendung angezeigt, müssen sie sich nur in 2 Prozent der Fälle einem gerichtlichen Strafverfahren stellen. Zu diesem …
Quelle: Unsere Zeit
Quelle: Unsere Zeit