Schlechter Kompromiss bei Stahl
Übernommen von Yeni Hayat – Neues Leben:
„3000 Euro Inflationsausgleichsprämie, 5,5 Prozent Lohnerhöhung und die Wochenarbeitszeit kann auf 32 Stunden reduziert werden. Wenn man die Ergebnisse des im Eisen- und Stahlsektor unterzeichneten Vertrags so liest, könnte man meinen, sie seien sehr gut. Wenn man sich die Einzelheiten des Vertrags ansieht, stellt man fest, dass es in den ersten 13 Monaten des 22-monatigen Vertrags „keine Lohnerhöhung“, nur einen „teilweisen Lohnausgleich“ (d.h. Lohneinbußen!) und bei Bedarf längere Arbeitszeiten gibt!
ENTTÄUSCHENDES ERGEBNIS!
Das Ergebnis war jedoch weit von den Forderungen der Tarifkommission entfernt: Ein 22-Monats-Vertrag anstelle eines 12-Monats-Vertrags. Keine Lohnerhöhung für 13 Monate und 5,5 Prozent ab dem 1. Januar 2025, statt einer sofortigen Lohnerhöhung von 8,5 Prozent. Obwohl die IG Metall mit der Forderung nach einer „Verkürzung“ der Arbeitszeit in die Verhandlungen gegangen ist, beinhaltet der Kompromiss auch eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit um 3 Stunden.
Obwohl die IG Metall-Leitung von „individuellen“ und „kollektiven Lösungen“ bei der Arbeitszeit spricht, soll die Arbeitszeitverkürzung „mit Zustimmung des Arbeitgebers“ erfolgen. Nur Beschäftigte, die über 60 Jahre alt sind und im Dreischichtbetrieb arbeiten, haben das Recht, ihre Wochenarbeitszeit ab dem 1. Januar 2025 jederzeit von 35 auf 33,6 Stunden zu reduzieren. In keinem der Modelle wird die Arbeitszeit jedoch durch vollen Lohnausgleich reduziert. In allen kollektiven und individuellen Modellen werden die Arbeiter Lohneinbußen hinnehmen müssen.
LÖHNE
- Dezember 2023 – 31. Dezember 2024 (13 Monate) Nullrunde
- Januar 2025 – 30. September 2025 (9 Monate) 5,5 % Erhöhung (für Arbeiter und Auszubildende)
1500 Euro Netto- Inflationsausgleichsprämie am 1. Januar 2024 (1000 Euro für Auszubildende)
- Februar 2024 – 30. November 2024 monatliche Inflationsausgleichsprämie von 150 Euro netto (80 Euro für Auszubildende)
Darüber hinaus wird mit dem Vertrag der derzeitige „Altersteilzeitvertrag“ (ATZ) und der „Beschäftigungssicherungstarifvertrag“ verlängert.
ARBEITSZEIT
Die Verringerung der Arbeitszeit von derzeit 35 Stunden pro Woche ist in zwei Teile gegliedert: kollektiv und individuell. Wenn es die technologische Transformation erfordert, kann die Arbeitszeit mit Zustimmung der IG Metall und des Betriebsrats (BR) um drei Stunden verkürzt oder verlängert werden. Bei der Verkürzung der Arbeitszeit erfolgt ein „teilweiser Ausgleich“, bei der Erhöhung der Arbeitszeit wird die geltende Überstundenregelung (25% Überstundenzuschlag) eingehalten.
KOLLEKTIVE ARBEITSZEITVERKÜRZUNG
Arbeitszeit Zahlung Verlust*
34 Stunden 34 Stunden 30 Minuten 30 Minuten
33 Stunden 33 Stunden 45 Minuten 1 Stunde 15 Minuten
32 Stunden 33 Stunden 2 Stunden
INDIVIDUELLE ARBEITSZEITVERKÜRZUNG**
Arbeitszeit Zahlung Verlust
33 Stunden 36 Minuten 34 Stunden 6 Minuten 54 Minuten
*Es wurde gefordert, dass der Lohnausgleich auf der Grundlage von 35 Stunden erfolgen sollte. Da dies nicht der Fall war, haben wir die Zeit, die den Lohnverlust verursacht hat, als „verloren“ berechnet. Wenn der individuelle Stundenlohn mit dieser Zeit berechnet wird, ergibt sich der verlorene Lohn.
**Arbeiter, die über 60 Jahre alt sind und im Dreischichtbetrieb arbeiten, haben ab dem 1. Januar 2025 das Recht, ihre Wochenarbeitszeit von 35 auf 33,6 Stunden zu reduzieren. Diese Altersgrenze wird im Jahr 2026 auf 59 Jahre und im Jahr 2027 auf 58 Jahre gesenkt. Im Jahr 2027 werden die Parteien diese Praxis überprüfen und entscheiden, ob sie fortgesetzt werden soll oder nicht.
Quelle: Yeni Hayat / Neues Leben