26. Dezember 2024

Staatsanwaltschaft bedroht Klimaschützer mit „Mafiaparagrafen“

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Gegen die „Letzte Generation“ wird nun nach § 278 StGB ermittelt. Damit wird ihren Mitgliedern die Bildung einer kriminellen Organisation zu gewerblichen Zwecken unterstellt – ein klarer Angriff auf demokratische Grundrechte.

Wien. Die Staatsanwaltschaft hat neue Ermittlungen gegen die Klimaschutzgruppierung „Letzte Generation“ eingeleitet. Hierbei geht es einerseits um den Vorwurf der Sachbeschädigung, was in Bezug auf das Festbetonieren auf der A2 am 20. November vielleicht argumentierbar sein mag. Gravierender ist andererseits der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches.

Der landläufig so genannten „Mafiaparagraf“ soll eigentlich dem Kampf gegen das organisierte Verbrechen dienen, gegen Drogenkartelle, Menschenhandel, Schutzgelderpressungen oder strukturelle Bandenkriminalität. Dass die Wiener Staatsanwaltschaft es nun für zweckmäßig hält, nach diesem Gesichtspunkt einer Organisierung zu gewerblichen Verbrechenszwecken gegen die Letzte Generation zu ermitteln, ist geradezu abwegig.

Man muss die Methoden der Letzten Generation nicht befürworten, und offenkundig fehlt vielen Menschen in Österreich das Verständnis dafür. Doch es steht außer Zweifel, dass es sich um – in der Sache übrigens höchst berechtigten – zivilgesellschaftlichen Protest handelt, um friedlichen politischen Aktivismus, der allenfalls als ziviler Ungehorsam eingestuft werden kann. Sollten es die Behörden für sinnvoll erachten, hier mit Verwaltungsstrafen vorzugehen, so mögen sie es tun – die Protestform des zivilen Ungehorsams nimmt dies ja bewusst in Kauf.

Doch die Kriminalisierung von politischem Aktivismus nicht nur als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern darüber hinaus der ganzen Gruppierung im Sinne einer kriminellen Organisation ist höchst alarmierend: Hier wird offenkundig versucht, eine unliebsame Bewegung zu delegitimieren und potenziell eben auch zu illegalisieren. Dabei handelt es sich um nichts Geringeres als einen Angriff auf demokratische Grundrechte, der in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden muss.

Vor allem ÖVP und FPÖ sowie diverse Medien befeuern seit langem die Hetze gegen die „Klimakleber“-Proteste. Auch jetzt zeigen sie sich erfreut, dass endlich durchgegriffen wird. Aber sie werden sich täuschen: Weder wird man mit diesen Repressionen und Drohungen die Aktivistinnen und Aktivisten einschüchtern können, noch ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Mafiaparagrafen vor Gericht durchkommt – die damalige Farce um die VGT-Prozesse vor rund zehn Jahren, als Tierschützer der organisierten Kriminalität zugerechnet werden sollten, müssten eigentlich Lehre genug sein.

Quelle: ORF

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