30. November 2024

Tierquälerei: Landwirtin schuldiggesprochen

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Nach den Kontrollen habe das Ehepaar versucht, das Leiden der Tiere zu lindern, jedoch soll dies oft an ihrer finanziellen Situation gescheitert sein.

Klagenfurt. Aufgrund von Tierquälerei wurde eine Landwirtin am Landesgericht Klagenfurt zu einer sechsmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Es wird ihr vorgeworfen, auf ihrem Bauernhof im Bezirk St. Veit Hochlandrinder und Schweine vernachlässigt zu haben, wobei zwei Rinder angeblich an Unterernährung verstorben sind. Als Konsequenz wird der Hof nun aufgelöst.

Der Hof im Bezirk St. Veit stellt bereits den sechsten landwirtschaftlichen Betrieb dar, den das 46-jährige deutsche Paar gemeinsam bewirtschaftet. Seit 2006 haben die beiden wiederholt Höfe in Deutschland und Kärnten gepachtet. Während Kontrollen auf dem aktuellen Hof wurden durch den Amtstierarzt unhaltbare Bedingungen für die dort ansässigen Tiere festgestellt. Zwischen August 2022 und Februar 2023 wird der Angeklagten zur Last gelegt, mehrere Hochlandrinder und Schweine in erheblichem Maße vernachlässigt zu haben. Diesen Tieren sollen sowohl Nahrung als auch Wasser in unzureichendem Maße zur Verfügung gestellt worden sein. Zusätzlich mussten sie in verschmutzten Ställen teilweise im eigenen Kot leben. Zwei der Rinder sollen infolgedessen an Unterernährung verstorben sein.

Teilweise geständig

Die Frau gab zu, die Vernachlässigung der Schweine einzusehen. Hingegen behauptete die Angeklagte, dass die Rinder keinen Anzeichen von schlechtem Wohlbefinden zeigten. Nach den Kontrollen habe das Ehepaar versucht, das Leiden der Tiere zu lindern, jedoch scheiterte dies oft an ihrer finanziellen Situation. Die fortgesetzte prekäre Situation für die Tiere auf dem Hof wird durch eine weitere Anzeige des Amtstierarztes vom 24. Oktober deutlich, die sich auf vier vernachlässigte Schweine bezieht. Ein Sachverständiger bezeichnete dies ebenfalls als Tierquälerei, was dazu führte, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage erweiterte.

Richterin Michaela Sanin sprach die 46-Jährige schließlich schuldig der Tierquälerei. Das Urteil lautet auf sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Frau akzeptierte das Urteil, während die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Richterin betonte, dass es nun wichtig sei, den Hof aufzulösen, und dies wird nun tatsächlich umgesetzt. Bereits im Januar planen die 46-Jährige und ihr Mann, nach Deutschland zurückzukehren, wo sie sich künftig nicht mehr mit Viehzucht befassen möchten.

Quelle: ORF

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