TV-L-Runde 2023: Ergebnis bedeutet Reallohnverlust
Übernommen von: VKG – Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften
Bei Mitgliederbefragung mit Nein stimmen
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Verhandlungsführungen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit den Ländern (außer Hessen) auf ein Tarifergebnis geeinigt, was dem TVöD-Ergebnis im Frühjahr nahe kommt.
Die Einigung
Ab dem 1. November 2024 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent (bzw. mindestens auf 340 Euro) erhöht werden. Für Auszubildende, Dual-Studierende sowie Praktikant*innen werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht.
Im Dezember 2023 soll eine Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei von 1800 Euro und dann in den nächsten 10 Monaten von je 120 Euro gezahlt werden. Das bedeutet, dass die Vergütungen entsprechend der Tabelle für weitere 13 Monate eingefroren werden (der Tarifvertrag lief am 30.09.2023 aus) – das vor dem Hintergrund der letzten beiden Jahre mit Rekordinflation!
Diese Rechnung geht aber nicht auf. Schon für das TVöD-Schlichtungsergebnis hatte der Ökonom Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für das Ende der Laufzeit einen Reallohnverlust von rund sechs Prozent errechnet.
Lücke bleibt
Schon vor dem Tarifabschluss im TVöD dieses Jahr verdienten die Kolleg*innen im Bereich des TV-L durchschnittlich 4-5 Prozent weniger als im TVöD. Wenn das Ergebnis nun ungefähr gleich ausfällt, ändert sich an diesem Abstand nichts. Daher irritiert bereits die Überschrift des Flugblatts von ver.di, in dem das TV-L-Ergebnis dargestellt wird, die da lautet „Lücke geschlossen“!
TVStud-Bewegung ausgebremst
Entgegen aller politischen Bekenntnisse vor den Verhandlungen wurde den studentischen Beschäftigten, die erstmals bundesweit gestreikt haben, ein Tarifvertrag verweigert. Sie werden weder in den TV-L aufgenommen, noch erhalten sie einen eigenen TVStud, sondern sollen mit einer „schuldrechtlichen Vereinbarung“ abgespeist werden. Ob die dazu taugt, die Vertragslaufzeiten wirklich zu verlängern und die Bezahlung immerhin knapp über Mindestlohn zu halten, muss sich erst zeigen.
Lohntabellen
Natürlich freuen sich die meisten, wenn sie mit Einmalzahlungen auf einen Schlag netto eine größere Summe Geld auf dem Konto haben (wobei sie in Betrieben, die an TV-L angelehnt sind, nicht ausgezahlt werden muss und auch die studentischen Hilfskräfte gehen hier leer aus). Aber Einmalzahlungen wirken sich nicht auf die Tabellen aus. Die sozialabgaben- und steuerfreie Inflationsausgleichsprämie war ein Ergebnis der „konzertierten Aktion“, welchem die Gewerkschaftsführungen trotz anfänglicher Ablehnung aufgrund ihrer sozialpartnerschaftlichen Ausrichtung dann doch zustimmten. Damit wurde ein Instrument geschaffen, mit dem in allen Tarifrunden erreicht wurde, dass viel zu niedrige Tabellenerhöhungen abgeschlossen wurden, und Augenwischerei betrieben werden konnte. Auf längere Sicht bedeutet es Reallohnverluste, so auch im Länderbereich. Denn schon im letzten TV-L gab es ab dem Vertragsbeginn 1.10.2021 null Prozent und erst zum 1.12.2022 eine Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Inflationsraten betrugen dem gegenüber 2021 3,1 Prozent, 2022 6,9 Prozent, 2023 ca. 5,9 Prozent. Die Zahlen für 2024 liegen natürlich noch nicht vor.. Die Erhöhung um 200 Euro erst im November 2024 und eine Steigerung um 5,5% im Februar 2025 bedeutet entsprechend, dass die Kaufkraft mit den Löhnen zum Ende der Laufzeit mehrere Prozentpunkte unter dem Wert von 2021 liegen wird.
25 Monate Laufzeit
Der Vertrag soll eine Laufzeit von 25 Monaten haben und damit einen Monat länger sein als der TVöD. Laufzeiten von mehr als 12 Monate sind ohnehin zu lang, auch angesichts dessen, dass völlig unklar ist, wie sich die Preise weiterentwickeln. Zudem ist es wieder nicht gelungen, die Laufzeiten von TVöD und TV-L-Tarifverträgen anzugleichen. Früher galt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst der Bundesangestelltentarifvertrag und für für alle Arbeiter*innen der Manteltarifvertrag für Arbeiter. Das Verhängnis nahm schon seien Laufe Ende der 90er, Anfang der 2000er-jahre mit der Bildung verschiedener sog. Spartentarifverträge für den Bereich der Ver- und Entsorgung sowie den Nahverkehr. Bei den Tarifverhandlungen 2006 kam es dann zur Aufspaltung in den TVöD und TV-L. Das hat die Kampfkraft geschwächt. Daher wäre eine zeitliche Synchronisation der Laufzeiten wichtig, um gemeinsam stärker zu werden! Dass das nicht völlig illusorisch ist, hat sich im Bereich Nahverkehr gezeigt, wo es gelungen ist, die Laufzeiten weitgehend anzugleichen und im nächsten Jahr zeitgleich die verschiedenen Tarifverträge des TV-N in den Ländern zu verhandeln.
Kampfkraft nicht ausgeschöpft
Früh wurde in den Tarifbotschafterkonferenzen gesagt, dass es nicht möglich sei, so viel herauszuholen wie in der TVöD-Runde. Es kommt aber darauf an, ob die Gewerkschaftsführung entschlossen in die Auseinandersetzung geht und eine Strategie für die volle Durchsetzung der Forderungen entwickelt wird. Einige Kolleg*innen hatten sogar höhere Forderungen aufgestellt. Es wäre nötig gewesen, frühzeitig aktive Kolleg*innen in Vorbereitungstreffen und Konferenzen zusammen zu bringen, um eine Strategie zu entwickeln.
Laut Christine Behle haben sich 80.000 Kolleg*innen an Warnstreiks beteiligt. Das ist eine gute Beteiligung und es gab beeindruckende Streikkundgebungen. In einigen Städten wurden gemeinsame Streikkundgebungen auch mit den Kolleg*innen im Einzelhandel abgehalten, die sich zur Zeit immer noch in der Auseinandersetzung befinden. Dazu kommen im Januar die Bereiche Nahverkehr und Lufthansa-Bodenpersonal, sowie die möglichen Streiks der GdL. Wenn man alle zusammenbringen würde, könnte man einen weiteren heißen Streikwinter bzw. Frühling organisieren! Der gemeinsame Streiktag von ver.di und EVG im März dieses Jahres hat gezeigt, was möglich wäre. Damit hätte sich auch die Chance für die TV-L-Runde ergeben. Wenn die Gewerkschaften mehr Entschlossenheit zeigen würden, und aus den verschiedenen Tarifrunden eine gemeinsame Bewegung gegen die Folgen von Inflation und Krise machen würde, könnten sie enorm gestärkt werden und weiter Zulauf bekommen.
Gegenwehr statt Sozialpartnerschaft
Es gibt noch einen wichtigen Grund, warum es jetzt nötig ist, keine Verzichtsergebnisse zu akzeptieren und stattdessen Kolleg*innen gemeinsam zu mobilisieren: Mit dem bereits beschlossenen Kürzungshaushalt und den noch zu erwartenden Kürzungen nach dem Richterspruch aus Karlsruhe werden weitere Einschnitte auf viele Beschäftigte zukommen. Dabei ist eins klar. Die Regierung wird keinen Cent bei der Rüstung oder bei weiteren Milliardenhilfen für Konzerne einsparen. Das kann in verschiedener Weise passieren. Aktuell sehen wir durch die Erhöhung der CO2 Steuer und anderen Steuern, wie die Masse der Beschäftigten dann mit erhöhten Energiekosten zur Kasse gebeten wird. Dabei wird versucht werden, die dadurch entstehende Wut auf Migrant*innen umzulenken, wie wir es bereits jetzt sehen. Anstatt stillzuhalten und sich in Sozialpartnerschaft zu üben, müssen die Gewerkschaften gegen alle Kürzungen und Verschlechterungen einen Kampf organisieren. Dabei sollte gefordert werden: Milliarden für Gesundheit, Bildung, Schienenverkehr anstatt für Rüstung, Milliardäre besteuern, sofortige Abgaben auf große Vermögen für dringende öffentliche Investitionen.
Mit Nein stimmen!
Es ist jetzt wichtig, bei der Mitgliederbefragung mit Nein zu stimmen und mit anderen Kolleg*innen darüber zu sprechen. Nach Möglichkeit sollten Betriebsgruppen entsprechende Beschlüsse fassen und diese auch öffentlich machen. Auch, wenn es wahrscheinlich nicht gelingt, eine übergroße Mehrheit für eine Nein-Stimme zu mobilisieren und die meisten sich einfach nicht beteiligen werden, ist es wichtig, ein Zeichen zu setzen. Darüber hinaus wird aber deutlich, dass wir uns in den Gewerkschaften vernetzen müssen für einen kämpferischen Kurs. Zudem sollten wir uns dafür stark machen, dass die Entscheidungsfindungen demokratisch stattfinden – unter Einbeziehung der betroffenen Kolleg*innen. Dies könnte während Streiks durch Streikversammlungen und Streikdelegiertenkonferenzen auf lokaler und Bundesebene gelingen. Diese Delegiertenkonferenzen sollten dann über jeden Schritt im Arbeitskampf entscheiden können und auch darüber, ob ein Angebot so gut ist, dass es in die Belegschaften zurück gekoppelt werden sollte. Dann sollten Abstimmungen in den Betrieben stattfinden, bevor es angenommen wird.
Macht mit:
Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di: www.netzwerk-verdi.de, info@netzwerk-verdi.de
Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften (VKG) www.vernetzung.org
Ver.di-Linke NRW
Quelle: Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di