28. Dezember 2024

Der rasende Finanzminister und die Mathematik

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Mit dem 7er-BMW durch die 80er-Zone gerast, Führerschein futsch. OK, kann jedem mal passieren. Doch die Rechtfertigung von Magnus Brunner ist mathematisch unschlüssig.

Bregenz. Österreichs Finanzminister Magnus Brunner ist seinen Führerschein los. Am vergangenen Samstag war er in privater Angelegenheit (aber mit dem Dienstwagen) in seiner Vorarlberger Heimat unterwegs, um genau zu sein auf der Rheintalautobahn A14. Im Bereich des Knotens Dornbirn-Süd wurde er von einer polizeilichen Zivilstreife angehalten – wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitung.

Die Vorarlberger Beamten waren gewiss erschrocken, dass in dem Protz-BMW mit Wiener Kennzeichen – somit ein Primärziel – sodann ein Einheimischer saß und dieser auch noch aus Funk und Fernsehen als Bundesminister für Finanzen bekannt war. Womöglich ist ja das der Grund, warum auf einen Alkoholtest verzichtet wurde – aber egal! Faktum ist jedenfalls: Brunner wurde an Ort und Stelle der Führerschein entzogen, und zwar für vier Wochen. Diese Sanktion erfolgt nach der letztjährigen Gesetzesnovelle automatisch, wenn man außerhalb des Ortsgebietes die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschreitet.

Der Finanzminister entschuldigte sich in einer öffentlichen Erklärung und behauptete, er habe eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. Im fraglichen Abschnitt sind bei Niederschlag tatsächlich nur 80 km/h erlaubt. Nun ja, jeder Mensch macht mal einen Fehler, oder? – Allerdings kommt hier nun die Mathematik ins Spiel: Brunner war nicht mit 100 oder 120 km/h unterwegs, denn dann hätte er ja den Führerschein behalten dürfen und nur eine Geldstrafe bekommen. Wenn ihm aber die Lenkerberechtigung für vier Wochen abgenommen wurde, weil er mehr als 50 km/h über dem Maximum war, dann muss er mit über 130 km/h gefahren sein – eigentlich mit mindestens 140, wenn man den Toleranzbereich miteinbezieht. Und dass man auf Österreichs Autobahnen nie und nirgends die Geschwindigkeit von 130 km/h überschreiten darf, sollte einem Regierungsmitglied doch bekannt sein. Auf den Punkt gebracht: Brunner wäre in jedem Fall, auch ohne den Niederschlag-80er, zu schnell gewesen. Seine „Rechtfertigung“ ist eine Ablenkung oder Ausrede, die womöglich ein gewisses Maß an Unwahrheit impliziert, um PR-Schadensbegrenzung zu betreiben.

Ist Magnus Brunner also nicht nur ein Raser, sondern auch ein Lügner? Um Gottes willen, nein! So etwas würden wir niemals behaupten. Vermutlich hat er sich lediglich verrechnet. Man kann von einem Finanzminister doch nicht erwarten, dass er mit Zahlen umgehen kann…

Quelle: Der Standard

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