Salzburg: Verfahren wegen Wiederbetätigung nach Zeigen des Hitlergrußes
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Den Hitlergruß in der Öffentlichkeit zu zeigen, zieht mitunter ernste Konsequenzen nach sich. Vor Gericht wird nicht die eigentliche Gesinnung bewertet, sondern die Taten.
Zell am See. Eine Deutsche wurde vom Landesgericht verurteilt und erhielt 14 Monate auf Bewährung. Sie hatte in Saalfelden (Pinzgau) wiederholt den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen, sowie ihre homosexuellen Nachbarn bedroht. Sie entschuldigte sich vor Gericht mit ihrer Alkoholsucht und beteuerte, dass sie weder rechtsradikal sei noch eine Faschistin.
Das Urteil wurde bestätigt. Vor Gericht erwähnte sie, dass sie jedes Mal die Kontrolle verliere, wenn sie Alkohol trinke. Laut der Staatsanwaltschaft habe die Frau im Sommer des letzten Jahres mehrmals „Heil Hitler“ von ihrem Balkon gerufen und den Hitlergruß in alle Richtungen gezeigt. Zusätzlich habe sie geschrien, dass alle Homosexuellen erschossen gehören. Die Adressaten der homophoben Sprüche waren zwei Männer nebenan, das als Pärchen zusammen lebt.
Als die Polizei kam, zeigte sie auch ihnen den Hitlergruß. Vor Gericht entschuldigte sich die 53-jährige Deutsche öfter und sagte, sie wisse nicht, was sie geritten habe. Sie beteuerte, dass sie nichts mit der rechten Szene zu tun habe, sondern lediglich ein Alkoholproblem habe. Sie plane, eine Entziehungskur zu machen.
Vor Gericht haben diese Vorfälle mit dem Verdacht faschistischer Wiederbetätigung ernste Konsequenzen. Das Urteil wird von Geschworenen und drei Berufsrichtern gefällt, eine Besetzung ähnlich wie bei einem Mordprozess. In solchen Verfahren spielt die tatsächliche politische Gesinnung der Angeklagten jedoch keine Rolle. Entscheidend ist, ob ihr Verhalten den Anschein erweckt, dass sie Faschismus gutheiße. Dabei zählen die Taten mehr als die etwaige politische Gesinnung.
Quelle: ORF
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