28. Dezember 2024

Volksverräter?

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Wien. Sigrid Maurer, das Verbindungsscharnier der Grünen zur ÖVP, hat nun einen „Volksverräter“ entlarvt. In der allgemeinen Hysterie der Jagd nach russischen Spionen im Innenressort der leidgeprüften Republik, ist die FPÖ-Führung zum Watschenmann ihrer Konkurrenzparteien auserkoren worden.

Die FPÖ hat tatsächlich vor Jahren den Kontakt zur Putin-Partei gesucht und gefunden, Das war einerseits einer frisch erblühten Sympathie für slawische Völker wie den Serben, insbesondere den attraktiven Serbinnen, andererseits der Suche nach Sponsoren geschuldet.

Aber zu dieser Zeit sind die österreichische Politik, allen voran die jeweiligen Bundeskanzler, und die Leithyänen der österreichischen Bourgeoisie vor Putin gekrochen. Heute ist Russland der Feind im nicht erklärten Krieg des Wertewestens und Österreich ist dabei.

Maurer im „Ö1 Abendjournal“ zu Herbert Kickl: „Er bezeichnet sich ja selber als Volkskanzler, ich glaube aber er ist eher ein Volksverräter in Richtung Russland…“

Man sollte von Maurer annehmen, sie sei politisch gebildet und hätte eine Ahnung von Geschichte. Wenn sie nun den Begriff  „Volksverräter“, den zuletzt die Nazis in ihrer Propaganda verwendeten und in ihren Terrorgesetzen zur Rechtfertigung von politischen Morden gebrauchten, in ihrer Polemik einsetzt, zeigt das ihre politische Ruchlosigkeit.

Wird  sich Maurer demnächst auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kundgebungen zum Tag des Sieges am 9. Mai wegen deren Russlandnähe einschießen und zur Hatz auf die „Volksverräter“ aufrufen?

Zum Begriff  Volksverrat / Volksverräter:

Er bezeichnete das „unmittelbar gegen das deutsche Volk gerichtete Verbrechen eines Volksgenossen, der die politische Einheit, Freiheit und Macht des deutschen Volkes zu erschüttern trachtet“. Personen, denen dies vorgeworfen wurde, wurden als Volksverräter bezeichnet. Damit wurden zunächst Verbrechen des Hochverrats und des Landesverrats (§§ 80–93 StGB) bezeichnet. Insbesondere durch die Rechtsprechung des  Volksgerichtshofs unter Roland Freisler (1893–1945) wurde damit jede Art von Kritik am NS-Faschismus bezeichnet und mit dem Tod bestraft.

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Quelle: Zeitung der Arbeit

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