25. November 2024

75 Jahre Grundgesetz: Grund- und Menschenrechte in Gefahr

Am 8. Mai 1945 endeten Nazi-Terror, Vernichtungskrieg und Völkermord mit der militärischen Zerschlagung des Deutschen Reiches durch die Alliierten.

Am 23. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Gegenentwurf zum NS-Staat, geprägt von der Erfahrung der Nazi-Barbarei und verpflichtet dem Vermächtnis „Nie wieder!“

  • Programmatisch heißt es in Artikel 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 75 Jahre danach ist diese grundlegende Bestimmung staatlichen Handelns in Gefahr. Mit der AfD konnte sich nun eine völkisch-nationale Partei entwickeln, die schon diesen ersten Verfassungsgrundsatz täglich mit Füßen tritt, und die mit dem Faschisten Björn Höcke in Thüringen 2024 „die Machtfrage stellen“ will. Wir fordern die zuständigen Organe, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, im Geiste von Artikel 139 – der Parteien in der Tradition der NSDAP schlicht verbietet – und entsprechend Artikel 21 Grundgesetz ein Verfahren zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
  • Die „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes haben aus leidvoller Erfahrung der Verfolgten des Nazi-Regimes in Artikel 16(2) verankert: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Ohne Einschränkung. Die ersten Einschränkungen folgten auf das Pogrom von Rostock, weitere folgten. Mit der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylrechts“ (GEAS) und den damit verbundenen Abkommen mit Staaten, die Menschen an der Weiterreise nach Europa hindern sollen, bleibt davon nichts übrig. Wir fordern die Bundesregierung auf, von Menschenrechten nicht nur zu reden und Verantwortung zu übernehmen für die Menschen, die vor Elend, Unterdrückung und den Folgen des Klimawandels fliehen und ihnen den Schutz zu gewähren, den sie so dringend benötigen.
  • Artikel 5 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und in Artikel 8 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. …“ Aktuell ist eine starke Einschränkung dieses Grundrechts zu beobachten: Immer wieder werden antifaschistische Proteste ebenso kriminalisiert wie z. B. Proteste von Klima-Aktivist:innen; oft schon durch entsprechende Verlautbarungen und Warnungen im Vorfeld, durch Anzeigen und immer auch wieder Anklagen – im Extremfall mit dem Strafvorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB, die schon bei anfänglichem Verdacht einschneidende Maßnahmen erlauben. Wir fordern von der Bundesregierung die Anerkennung des Rechts auch auf scharfe Kritik und friedlichen Protest, auch wenn er stört. Das gehört zu einer stabilen Demokratie.

Quelle: VVN-BdA

VVN-BdA