26. Dezember 2024

8. Mai 2024: Der wahre Equal-Pay-Day

Wie wir bereits anlässlich des „Equal Pay Day“ Mitte Februar bemerkt haben: Würde man auch die vorrangig weiblichen „Zwangs“-Teilzeitbeschäftigten in die Berechnung miteinbeziehen (die aus Usus zur Veranschaulichung herausgerechnet werden), fiele der wahre oder reale „Equal Pay Day“ erst auf den (gestrigen) 8. Mai, ab welchem alle teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Frauen in Österreich nach 129 Tagen statistisch unbezahlter Arbeit also endlich bezahlt werden. Entsprechend hat denn auch Katharina Mader auf „Momentum“ diesen meist unterbelichteten Sachverhalt gerade nochmals eingehender nachgezeichnet, deren Beitrag wir hierfür übernehmen.

Bis zum 8. Mai dieses Jahres haben Frauen in Österreich rechnerisch gratis gearbeitet. Mit 129 Tagen entspricht das mehr als einem Drittel vom ganzen Jahr. Berücksichtigt man alle unselbständig Beschäftigten, auch jene die Teilzeit arbeiten, erhalten Frauen 35 Prozent weniger Gehalt als Männer. Die hohe Teilzeitquote von Frauen wirkt als Brandbeschleuniger des Gender-Pay-Gaps. Dabei ist die häufige Teilzeitbeschäftigung von Frauen selten freiwillig gewählt. Vielmehr sind es systematische Lücken in der Betreuungsinfrastruktur, die Frauen in die Teilzeitbeschäftigung – und damit zu einem geringeren Gehalt – drängen.

Gesamtheitliche Betrachtung wichtig

Für den Gender-Pay-Gap – also für die statistische Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. Soll die Lebensrealität von Frauen in Österreich möglichst akkurat abgebildet werden, ist es notwendig sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte zur Berechnung heranzuziehen. Mehr als jede zweite erwerbstätige Frau (51,3 Prozent) arbeitet in Teilzeit und das Erwerbsausmaß stellt einen wesentlichen Faktor für die große Lohnlücke dar. Nur Vollzeit-Kräfte zu analysieren ist deswegen unzureichend.

Betreuungspflichten als Hauptgrund für Teilzeitarbeit

Bei Betrachtung aller weiblichen unselbständig Beschäftigten (unabhängig vom Beschäftigungsausmaß) arbeitet österreichweit jede vierte Frau (24,2 %) aufgrund von Betreuungspflichten in Teilzeit. Für die Analyse wurden Daten der Arbeitskräfteerhebung des Mikrozensus der Statistik Austria herangezogen. Zieht man nur die teilzeitbeschäftigten Frauen heran, geben 47 Prozent von ihnen als Grund für ihr Erwerbsausmaß die Kinderbetreuung, Familienarbeit oder Pflege von älteren Angehörigen an.

In Wien ist die Teilzeitquote von Frauen mit 44,8 Prozent bundesweit am geringsten. Gleichzeitig sind es dort ’nur’ 17 Prozent der Frauen die aufgrund von Betreuungspflichten für Kinder und/oder Familie in Teilzeit arbeiten. In der Bundeshauptstadt spielt, aufgrund der dort vielfach beheimateten großen Universitäten und Fachhochschulen, die Ausbildung eine größere Rolle. Die höchste Teilzeitquote unter Frauen findet sich in Oberösterreich mit 56 Prozent. 29 Prozentpunkte sind auf Betreuungsverpflichtungen zurückzuführen.

Mangelhafte Öffnungszeiten von Kinderbetreuungsstätten

Gleichzeitig sehen wir, dass die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten außerhalb Wiens äußerst mangelhaft sind. Während in Wien, dem Bundesland mit der geringsten Teilzeitbeschäftigung von Frauen, 7 von 10 Betreuungsplätzen mit einer Vollzeit-Arbeit überhaupt vereinbar sind, sind es in Oberösterreich lediglich 14 Prozent. Da überrascht die österreichweit höchste weibliche Teilzeitquote in Oberösterreich wenig.

Um die Lohnlücke zu verringern, empfiehlt das Momentum Institut den Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung und Altenpflege, sowohl qualitativ als auch quantitativ, vor allem mit wesentlich längeren Öffnungszeiten. Weiters ist es empfehlenswert die Löhne in Niedriglohnbranchen anzuheben, etwa durch die Einführung eines KV-Mindestbruttolohns von 2.500 Euro. Außerdem kann eine Reduktion der gesetzlichen Normalarbeitszeit dazu führen, dass Frauen ihr Erwerbsausmaß von Teilzeit erhöhen können, da dann Männern mehr Zeit bleibt, um unbezahlte Care-Arbeit zu übernehmen.

Quelle: KOMintern

KomIntern