22. Dezember 2024

Brutaler Frauenmord durch Erstickung – lebenslange Haft

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Ein 31-ajähriger Mann wurde vor dem Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er sie im Verlauf gewalttätiger Auseinandersetzungen schwer verletzt und erstickt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Graz. Vor dem Grazer Straflandesgericht stand am Freitag ein 31-jähriger Mann wegen des Mordes an seiner Partnerin vor Gericht. Laut Anklage soll er die Frau angegriffen, verletzt und schließlich erstickt haben. Die 33-jährige Frau wurde leblos in ihrer Wohnung in Raaba im Bezirk Graz-Umgebung gefunden. Die Obduktion ergab Hinweise auf Erstickung. Ihr damals 30-jähriger Lebensgefährte gestand weitgehend, die Frau während eines Streits getötet zu haben.

Gewaltbeziehung

Der Beschuldigte und das Opfer hatten sich 2019 während eines stationären Alkoholentzugs in der Klinik kennengelernt und waren anschließend zusammengezogen. Beide fielen bald wieder in ihre alten Trinkgewohnheiten zurück, und laut Staatsanwalt befand sich ihre gemeinsame Wohnung in Raaba bei Graz zuletzt in einem „desolaten Zustand“.

In den letzten drei Tagen vor der Tat kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen: Der Dachdecker schlug die Frau, die zahlreiche Hämatome aufwies; einmal verprügelte er sie mit einem Zollstab. Am 11. März eskalierte erneut ein Streit, bei dem sie angeblich eine Flasche nach ihm warf. „Ich wollte, dass sie damit aufhört“, erklärte der Angeklagte. Er schlug auf sie ein und kniete sich auf sie. „Ich habe gedacht, ich drück’ sie bei der Brust nieder, aber es war der Hals“, schilderte der Mann. Zum Zeitpunkt des Tathergangs hatte das Opfer keinerlei Alkohol im Blut. Seine Erinnerungen an die Tat waren eher vage, auch wenn ihn das Geschehene nicht loslasse.

Hämatome vom Scheitel bis zur Sohle

Der Angeklagte berichtete von seinem übermäßigen Alkoholkonsum und erwähnte, dass er jeden Abend „ein bis zwei Flaschen Wodka“ trank. Wenn er arbeitete, waren es abends „ein Doppler Wein und ein Tragerl Bier“. Zum Streit kam es auch, weil ihm „die Probleme über den Kopf gewachsen“ seien. „Trennung war nie ein Thema?“, fragte die Richterin. „Nein, wir haben uns wirklich geliebt“, antwortete der Beschuldigte.

Die Gerichtsmedizinerin zeigte beim Prozess anhand von Fotos die zahlreichen Verletzungen des Opfers: „Sie hatte vom Scheitel bis zur Sohle Hämatome, Abschürfungen, massive Verletzungen.“ Der psychiatrische Sachverständige erklärte, der Angeklagte sei „mittelgradig berauscht“ gewesen – seine Zurechnungsfähigkeit war vermindert, aber dennoch gegeben; beim 31-Jährigen wurden keine schwerwiegenden psychischen Erkrankungen festgestellt. Die Geschworenen befanden den Angeklagten des Mordes und der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig. Der 31-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: ORF

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