26. Dezember 2024

NLRB: Schikanen gegen gewerkschaftlich organisierte Apple-Mitarbeiter sind illegal

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Angestellte und Gewerkschaften haben mehr als zwanzig Beschwerden beim NLRB eingereicht, in denen sie Apple eine Reihe rechtswidriger Handlungen vorwerfen.

New York City. Die Entscheidung steht fest: Eine Managerin einer Apple-Filiale in Manhattan hat gegen US-Arbeitsrecht verstoßen, als sie einen Angestellten darüber ausfragte, ob er eine Gewerkschaftskampagne unterstütze.

Das National Labor Relations Board (NLRB) erklärte in einer einseitigen Entscheidung am späten Montag, dass die Befragung des Mitarbeiters durch die Managerin, der bei einer Gruppensitzung Bedenken bezüglich der Bezahlung geäußert hatte, einem unrechtmäßigen Verhör gleichkam, und bestätigte die Entscheidung eines Verwaltungsrichters.

Das Gremium bestätigte auch die Entscheidung des Richters, wonach Apple den Beschäftigten des World Trade Center-Geschäfts die Verteilung von Gewerkschaftsflugblättern rechtswidrig untersagt hat. Apple, das ein Fehlverhalten bestritten hat, kann gegen die Entscheidung Berufung bei einem Bundesberufungsgericht einlegen.

Mindestens zwei Apple Stores in den USA haben sich seit 2022 gewerkschaftlich organisiert, und die Gewerkschaften arbeiten an der Organisierung mehrerer anderer Standorte, einschließlich des World Trade Center Stores.

Mehrere Beschwerden gegen Apple liegen vor

Beschäftigte und Gewerkschaften haben mehr als zwei Dutzend Beschwerden beim NLRB eingereicht, in denen sie Apple eine Reihe rechtswidriger Handlungen vorwerfen. Mindestens drei dieser Fälle sind bei Verwaltungsrichtern anhängig, darunter auch die Behauptung, Apple habe sich geweigert, in einem gewerkschaftlich organisierten Laden in Oklahoma City zu verhandeln.

Apple hat in diesen Fällen wiederum jegliches Fehlverhalten bestritten. Im Fall vom Montag hatte das Unternehmen argumentiert, dass die Filialleiterin nicht die Absicht hatte, den Mitarbeiter zu bedrohen, und dass ihre Befragung nicht der Art von ausführlichen Verhören entsprach, die die Behörde in früheren Fällen für unrechtmäßig befunden hatte.

In einer Fußnote seiner Entscheidung erklärte das Gremium, die Absicht der Managerin sei irrelevant. Nach dem Urteil muss Apple in dem Laden Aushänge anbringen, um die Beschäftigten auf die Gesetzesverletzung hinzuweisen und sie über ihre Rechte zu informieren.

Quelle: Reuters

 

Quelle: Zeitung der Arbeit

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