29. Dezember 2024

Terrorverdacht: Staatsanwaltschaft hebt U‑Haft auf

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Vor Weihnachten wurde mit Terrorwarnungen versucht politisch Stimmung zu machen. Drei Männer und eine Frau wurden in Österreich und Deutschland verhaftet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die U‑Haft mangels Beweise aufgehoben. Die vier betroffenen wurden stattdessen in Schub- bzw. Verwahrungshaft genommen.

Einmal mehr zeigt sich gerade, wie mit Terror-Warnungen auch in Österreich Politik gemacht wird. Bis heute dauert der israelische Völkermord im Gazastreifen an. Die österreichische Regierung inszeniert sich mit ihrer Bedingungslosen Unterstützung Israels als Kämpfer gegen Antisemitismus und Terrorismus. In Wahrheit sind sie die größten Kriegstreiber.

Der Versuch sich auch in Österreich als entschlossene Kämpfer gegen Terrorismus zu inszenieren, ging allerdings nach hinten los. Vor dem Hintergrund der Unterstützung Israels versuchte sich auch die österreichische Regierung als entschlossene Kämpfer gegen den islamistischen Terrorismus zu inszenieren. Immer wieder wurde die Terrorwarnstufe nach oben gedreht. Vor Weihnachten wurden schließlich drei Männer und eine Frau in Österreich und Deutschland verhaftet.

Ihnen war vorgeworfen worden eine Terrorzelle des Islamischen Staates zu bilden und einen Anschlag auf den Stephansdom und den Kölner Dom geplant zu haben. Judith Ziska, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, erklärte nun gegenüber der APA, dass die Untersuchungshaft für die betroffenen aufgehoben wurde. Vermutete Waffenlager der angeblichen IS-Gruppe in einem Waldstück bei Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) und in einer Schlucht in Hinterbrühl (Bezirk Mödling) konnten nicht gefunden werden. Die Grabungen danach verliefen erfolglos und es wurden lediglich Blechteile und Draht gefunden. Die Beweislage stützt so etwas nicht.

Die vier Verdächtigen stammen aus Tadschikistan, der Türkei und Dagestan. Da es sich bei den Personen um keine österreichischen Staatsbürger handelt, bedeutet die Entlassung aus der U‑Haft trotzdem nicht, dass sie auf freien Fuß kommen. In Absprache mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kamen die vier einfach direkt in Schub- bzw. Verwahrungshaft.

Zumindest der 30-jährige Tadschike scheint aber laut Medienberichten bereits in seiner Heimat wegen terroristischer Aktivitäten zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden zu sein. Mit einer weiteren Person scheint er außerdem mindestens fünf Telefonate geführt zu habe. In diesen Telefonaten ging es um einen Raubüberfall, eine erpresserische Entführung und einem Mord gegen Entgelt. Alles weitere werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Bisher scheint die Beweislage für Terrorismus aber dünn zu sein.

Quelle: ORF

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