21. Dezember 2024

Klage junge Welt gegen BR Deutschland: Am 18. Juli 2024 erster Termin vor dem Verwaltungsgericht in Berlin

Die überregionale Tageszeitung junge Welt wird seit Jahren als einzige deutsche Tageszeitung im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Dagegen klagte die Verlag 8. Mai GmbH, in der die Zeitung erscheint, bereits im September 2021. Die erste Hauptverhandlung in der Sache ist nun für den 18. Juli 2024 beim Verwaltungsgericht Berlin angesetzt. Zuvor hatte der Verlag eindringlich um eine Terminierung gebeten, nachdem das Verwaltungsgericht 2022 die vom Verlag beantragte einstweilige Verfügung in der Sache abgewiesen hatte. „Auch weil jährlich neue Verfassungsschutzberichte veröffentlicht werden, auf die kosten- und arbeitsaufwendig inhaltlich reagiert werden muss, grenzt die lange Wartezeit an Verfahrensverschleppung“, teilte Dietmar Koschmieder, Geschäftsführer des Verlages, am Dienstag in Berlin mit.

Der Inlandsgeheimdienst schätzt die Tageszeitung junge Welt seit vielen Jahren als das „bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus“ ein. Dabei werde die Zeitung, die von Parteien, Kirchen und Unternehmen komplett unabhängig agiere, nicht als das bewertet, was sie ohne Zweifel ist: ein unabhängiges journalistisches Produkt, so Koschmieder. Redaktion, Verlag und die von Leserinnen und Lesern getragene Genossenschaft LPG junge Welt eG als Eigentümerin seien vielmehr wie die Zeitung selbst „extremistische Personenzusammenschlüsse“, die umstürzlerische Ziele verfolgten, laute stattdessen das Geheimdienstkonstrukt. Begründet wird das mit der marxistischen Orientierung der Zeitung.

Da die junge Welt wie konkurrierende Medien auch Marktgesetzen unterworfen ist, entstehen ihr durch das Agieren des Verfassungsschutzes erhebliche Nachteile nicht nur bei der redaktionellen Arbeit sondern auch bei Werbung und Verbreitung der Zeitung. So werden ihr etwa das bezahlte Anmieten von Werbeflächen in Bahnhöfen oder Zügen der Deutschen Bahn wie die Ausstrahlung bezahlter Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweigert, stellen Autoren, Geschäfts- und Gesprächspartner – aber auch Institutionen die Zusammenarbeit ein – jeweils mit Hinweis auf die Nennung der Zeitung im Verfassungsschutzbericht. Die bewusste Verletzung der Pressefreiheit sei dabei erklärte Absicht der Bundesregierung, um die Reichweite der Zeitung zu beschränken, bemerkt Koschmieder. Erklärtes Ziel sei es, Relevanz und „Wirkmächtigkeit“ der jungen Welt einzuschränken. Das gab die Bundesregierung im Mai 2021 auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke offen zu. Dort wurde ausdrücklich vermerkt, eine solche Nennung im Verfassungsschutzbericht diene dazu, solchen „verfassungsfeindlichen Bestrebungen (…) den Nährboden entziehen zu können“. Daraufhin erhob der Verlag die Klage.

„Am 18. Juli wird sich zeigen, wie weit die Ansprüche, die sich aus dem Grundgesetz ergeben, heute von der Wirklichkeit in diesem Land entfernt sind“, meint Dietmar Koschmieder. Der Verlag werde nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um die Gewährung von Presse-, Meinungs- und Gewerbefreiheit einzufordern.

Quelle: junge Welt via Presseportal

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