16. September 2024

Sieg für Pressefreiheit

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe hat Fabian Kienert, Redakteur bei Radio Dreyeckland, heute freigesprochen. Kienert hatte in einer Meldung auf der Website des Senders auf ein Online-Archiv von linksunten.indymedia.org verlinkt. Die Plattform war zuvor von dem damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) per Vereinsrecht verboten worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah in der Verlinkung die „Fortführung einer verbotenen Vereinigung“ und ließ die Wohnung Kienerts durchsuchen. Das war im Januar 2023. Drei Monate später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Journalisten.

Das Landgericht Karlsruhe sprach Kienert jetzt in allen Anklagepunkten frei. Die Verlinkung stelle keine Unterstützung der verbotenen Vereinigung dar, urteilte der Vorsitzende Richter Axel Heim. „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen.“ Es müsse möglich sein, ein Verbot zu kritisieren, ohne wegen Unterstützung des Verbotenen verurteilt zu werden. Zudem sei unklar, ob die verbotene Vereinigung überhaupt weiter existiere. Die Existenz der Archivseite beweise deren Fortexistenz nicht. Das Gericht entschied, Kienert müsse für die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahme von Material entschädigt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will nach Erhalt der schriftlichen Begründung prüfen, ob sie Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Kienerts Verteidigerin Angela Furmaniak sagte: „Ich würde mich sehr wundern, wenn die Staatsanwaltschaft einen so wasserdichten Freispruch nicht akzeptiert.“

Am Tag vor der Urteilsverkündung hatte der Journalist vor Gericht auf die belastenden neun Verhandlungstage hingewiesen. An diesen Tagen habe er seiner Arbeit nicht nachgehen können. „Auch ein Freispruch heilt den angerichteten Schaden nicht.“

Weiter anhängig ist eine Beschwerde Kienerts beim Bundesverfassungsgericht gegen die Durchsuchung seiner Wohnung. Die habe laut Staatsanwaltschaft Karlsruhe dazu gedient, festzustellen, wer die verlinkte Meldung verfasst habe. Der Beitrag war namentlich gekennzeichnet, und Kienert hatte die Polizeibeamten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er den Text verfasst hatte.

Quelle: Unsere Zeit

MedienRepressionUZ - Unsere Zeit