Sind Bedarfszuweisungen an die Landwirtschaftskammer rechtens?

Übernommen von KPÖ Steiermark Landtagsklub:

Bedarfszuweisungen sind Förderungen, die seitens der Landesregierung zu bestimmten Zwecken an Gemeinden oder Gemeindeverbände ausgezahlt werden können. In den vergangenen Jahren bekam jedoch auch die Landwirtschaftskammer Förderungen aus diesem Topf, obwohl das in den Richtlinien des Landes nicht vorgesehen ist. So bekam die Landwirtschaftskammer 2023 635.000 Euro, in den Jahren 2022 und 2021 jeweils 550.000 Euro und im Jahr 2020 800.000 Euro aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln.

Quelle: KPÖ Steiermark Landtagsklub