Berliner Verfassungsgericht verhandelt über Verfassungsschutz-Beobachtung der jungen Welt
Am Donnerstag 18. Juli wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Klage der Verlag 8. Mai GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt. Der Verlag wehrt sich dagegen, dass die von ihm herausgegebene überregionale und von Parteien, Kirchen oder Unternehmen unabhängige Tageszeitung junge Welt seit vielen Jahren im Bundesverfassungsschutzbericht
Die mündliche Verhandlung findet ab 10 Uhr im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Plenarsaal (Saal 0416) statt.
Da es um zentrale Fragen der Pressefreiheit geht, zeichnet sich großes mediales Interesse ab. Mehrere Zeitungen und Sender – von der Berliner Zeitung über den Saarländischen Rundfunk bis zu Medien in der Türkei und Griechenland – berichteten bereits im Vorfeld. Vertreter der Mediengewerkschaften DJU in Verdi und des Deutschen Journalistenverbandes haben angekündigt, den Prozess genau zu beobachten.
Der Verfassungsschutz unterstellt der jungen Welt aufgrund ihrer marxistischen Orientierung, kein journalistisches Produkt sondern ein „extremistischer Personenzusammenschluss“ mit umstürzlerischen Zielen zu sein. Aus dem Agieren des Inlandsgeheimdienstes entstehen der jungen Welt, die den Marktgesetzen unterworfen ist, erhebliche Nachteile nicht nur bei der redaktionellen Arbeit sondern auch bei Werbung und Verbreitung der Zeitung. Dies ist erklärte Absicht. Es gehe darum, Relevanz und „Wirkmächtigkeit“ der jungen Welt einzuschränken und ihr den „Nährboden zu entziehen“, gab die gab die Bundesregierung im Mai 2021 auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke zu. Daraufhin erhob der Verlag im September 2021 die nun endlich zur Verhandlung stehende Klage.