24. Dezember 2024

DGB begrüßt mehr Gleichstellung im Einkommensteuerrecht

Übernommen von DGB Pressemitteilungen:

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, die Einkommensteuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Das ist ein erster Schritt in Richtung geschlechtergerechte Besteuerung, wie ihn die Gewerkschaften seit langem fordern. Notwendig bleiben aber weitere Maßnahmen, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können und Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen abzubauen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Mittwoch in Berlin:

„Diese Reform ist ein erstes wichtiges Signal auf dem Weg zur ökonomischen Gleichstellung von Frauen. Mit der Änderung im Steuerrecht sollen bei verheirateten Paaren endlich beide Erwerbseinkommen gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Warum dies aber erst Ende des Jahrzehnts gelten soll, bleibt unklar. Der Bundestag sollte an dieser Stelle unbedingt nachbessern. Anreize, um die Sorgearbeit zu Hause – die größtenteils von Frauen geleistet wird – gerechter zu verteilen und die beruflichen Perspektiven für Frauen zu stärken, sind schließlich längst überfällig.

Darüber hinaus sind weitere Vorhaben wichtig, die sich die Bundesregierung in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, die aber bis heute – ein Jahr vor Ende der Legislatur – nicht umgesetzt sind: Die lange angekündigte Familienstartzeit sowie eine Entgeltersatzleistung für pflegende Erwerbstätige müssen endlich kommen. Ebenso würde eine zielgenaue Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen Familien und Ältere unterstützen – dazu liegen die Vorschläge des DGB längst auf dem Tisch.

Unverzichtbar bleibt zudem ein flächendeckendes, hochwertiges, bezahlbares sowie verlässliches Betreuungsangebot für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters. Ebenso brauchen wir bedarfsdeckende Angebote für Pflegebedürftige. Daran müssen die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden dringend arbeiten.“

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

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